Am 14. Mai hat der Verkehrsausschuss des EU-Parlaments die Trilogeinigung zur Überarbeitung der Führerscheinrichtlinie bestätigt. Demnach wurde der Richtlinientext mit folgendem Kompromiss veröffentlicht:
• Um dem Mangel an Fachkräften entgegenzuwirken, wird das Mindestalter für den Erwerb eines Lkw-Führerscheins von 21 auf 18 Jahre gesenkt.
• Begleitetes Fahren von LKWs soll zukünftig ab 17 Jahren möglich sein.
• Es gibt eine zweijährige Probezeit für Fahranfänger.
• Ein digitaler Führerschein, der auf einem Smartphone mit EU-weiter digitaler Brieftaschentechnologie verfügbar ist, wird eingeführt. Autofahrer sollen aber weiterhin das Recht haben, einen physischen Führerschein zu beantragen.
• Es soll mehr Schulungen im Umgang mit dem Mobiltelefon und zu weiteren Aspekte der Verkehrssicherheit geben.
Aus Handwerkssicht sind vor allem das neue Mindestalter von 18 Jahren für den Lkw-Führerschein und das begleitete Fahren von Lkw ab 17 Jahren ein Erfolg. Für Fahrzeuge mit alternativen Antriebsarten soll die zulässige Gesamtmasse zudem auf 4250 kg angehoben werden. Rat und Plenum des Europaparlaments müssen die neuen Vorschriften nun noch formal bestätigen.