Am 27. Mai 2025 hat die Tarifgemeinschaft (TGBW) nach Verhandlungen mit der IG Metall (IGM) in Korntal-Münchingen einen Tarifabschluss erzielt. Das Verhandlungsergebnis enthält folgende Regelungen:
1. Die Lohn-, Gehalts- und Ausbildungsvergütungstafeln vom 21. April 2023 werden rückwirkend zum 1. April 2025 wieder in Kraft gesetzt und gelten unverändert weiter.
2. Die Löhne und Gehälter erhöhen sich ab 01.07.2025 um 2,3 Prozent und ab dem 01.08.2026 um weitere 3,3 Prozent.
Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich ab 01.07.2025 um 80,- Euro und ab dem 01.08.2026 um weitere 3,3 Prozent.
Das Lohnabkommen, der Gehaltstarifvertrag und der Tarifvertrag über die Regelung der Ausbildungsvergütung können mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende, frühestens zum 31.05.2027, gekündigt werden.
3. Die Tarifvertragsparteien vereinbaren den Tarifvertrag „WorkFlex“.
4. § 7.2.2.1 des MTV vom 15.04.2008 Satz 1 wird wie folgt geändert: Ausnahmen sind zulässig in jedem/r Betrieb/Betriebsstätte für 18 Prozent der Belegschaft, mindestens für acht Beschäftigte; durch Betriebsvereinbarung (bei Fehlen eines Betriebsrates mit einzelvertraglicher Vereinbarung) kann diese Quote um weitere 10 Prozent erhöht werden.
Diese Vereinbarung endet automatisch mit Auslaufen des Tarifvertrags WorkFlex, ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf, ohne Nachwirkung. Nach Beendigung tritt die bisherige Regelung wieder in Kraft.
5. Jede Maßregelung von Beschäftigten, Auszubildenden und dual Studierenden aus Anlass oder im Zusammenhang mit der Tarifbewegung 2025 im Kfz–Gewerbe in Baden-Württemberg unterbleibt oder wird rückgängig gemacht, falls sie bereits erfolgt ist. Schadensersatzansprüche gegen Mitglieder der Tarifvertragsparteien aus Anlass der Teilnahme an der Tarifbewegung 2025 entfallen. Dies gilt auch für wechselseitige Schadensersatzansprüche der Tarifvertragsparteien gegeneinander.
Altersteilzeitbeschäftigte erhalten Gelegenheit, streikbedingte Ausfallzeiten nachzuarbeiten.
Eine Kürzung von Einmalzahlungen wegen Teilnahme an Arbeitskampfmaßnahmen findet nicht statt.
6. Eine Modernisierung des Vergütungssystems des Kfz-Gewerbes im Tarifgebiet Baden-Württemberg ist für beide Tarifparteien von großer Bedeutung. Die Tarifvertragsparteien bekräftigen deshalb in diesem Tarifabschluss ihre Gesprächsverpflichtung zur Modernisierung des Themas „verändertes Vergütungssystem“ aus dem Kalenderjahr 2019.
Die Tarifvertragsparteien erklären übereinstimmend, dass sie zeitnah ergebnisoffene Gespräche hierzu aufnehmen werden. Dazu wird eine Arbeitsgruppe eingesetzt (bestenfalls mit erfahrenen Vertretern der bisherigen Arbeitsgruppe) mit dem Ziel, die bisherigen Gesprächsstände zum Thema aufzuarbeiten und bei Bedarf weiterzuentwickeln.
Darüber hinaus soll in dieser Arbeitsgruppe ein gemeinsames Verständnis über einen Prozess der Einführung geschaffen und eine verbindliche Zeitschiene vereinbart werden. Diese Arbeitsgruppe tritt spätestens in der zweiten Jahreshälfte 2025 zu einem ersten Gesprächstermin zusammen.