Bei der Reifen-Typgenehmigung hinsichtlich der Umwelt- und Sicherheitseigenschaften ergeben sich aufgrund der Änderungsserien der ECE-R 117 kontinuierliche Verschärfungen. Infolgedessen dürfen einige Reifenvarianten nach dem 7. Juli 2026 nicht mehr auf dem Markt bereitgestellt werden.
Das heißt, dass diese vom Reifenhersteller bzw. Importeur in der EU vorher bereits an den Handel (Groß-/Einzelhändler) verkauft werden müssen, um sich zum Stichtag bereits im Markt zu befinden. Es handelt sich hierbei um Ausführungen von Reifen, die die aktuellen Anforderungen in Bezug auf die Produktkennzeichnung der Klassifizierung für Rollwiderstand und Nasshaftung (im Neuzustand und abgefahrenen Zustand) nicht mehr erfüllen und deshalb nach dem 7. Juli 2026 nicht mehr zulässig sind.
Erkennbar sind diese durch die Buchstabenkennungen, die im Bereich der Typgenehmigungs-Markierung auf der Seitenwand der Reifen aufgebracht sind. Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V. (BRV) informiert zu diesem Thema in einem detaillierten Rundschreiben.
Die Informationen des BRV können auf www.kfz-bw.de/monatsdienst heruntergeladen werden.