In unserem Monatsdienst März 2026 haben wir bereits über die Änderungen des Landesnichtraucherschutzgesetzes berichtet, welche zum 01. Juni 2026 in Kraft treten.
Neu sind neben Rauchverboten im öffentlichen Raum auch gesetzliche Rauchverbote in Innenräumen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind. Handwerksorganisationen (inkl. Bildungseinrichtungen) und Betriebe mit Kundschaft vor Ort – beispielsweise Kfz-Händler und Werkstätten – können zum Aufhängen von Hinweisschildern verpflichtet sein. Die Nichtbefolgung der neuen Pflichten ist bußgeldbewehrt.
Um Ihnen einen Überblick über die für Sie relevanten Änderungen zu geben, hat Handwerk BW eine Sonderausgabe seines Newsletter Recht erstellt, das auf www.kfz-bw.de/monatsdienst heruntergeladen werden kann.