Der ständige Ausschuss für Verkehr und Tourismus (TRAN) des EU-Parlaments hat zur Position des EU-Parlaments zur Überarbeitung der EU-Vorschriften der regelmäßigen Fahrzeugüberwachung getagt.
1. Fahrerassistenzsysteme und neue Fahrzeugtechnologien
• ADAS-Prüfung:
Fahrerassistenzsysteme wie automatische Notbremssysteme sind derzeit nicht Teil der regelmäßigen Fahrzeugüberwachung. Künftig sollen diese obligatorisch geprüft werden, um deren dauerhaften Sicherheit zu gewährleisten.
• Elektro- und Hybridfahrzeuge:
Es werden neue Prüfpunkte spezifisch für batterieelektrische Fahrzeuge und Hybridfahrzeuge eingeführt.
• Prüfung von Rückrufaktionen:
Fahrzeuge sollen die PTI (Periodische technische Fahrzeugüberprüfung) künftig nur bestehen, wenn alle vorgeschriebenen Rückrufaktionen durchgeführt wurden.
2. Neuregelungen für Motorräder
•Obligatorische Prüfung:
Für Motorräder mit einem Hubraum von mehr als 125 cm³ soll die regelmäßige technische Überwachung EU-weit verpflichtend werden.
• Elektrische Motorräder:
Diese Prüfpflicht wird auch auf schwere elektrisch betriebene Motorräder (>11 KW) ausgeweitet.
3. Kilometerzähler: Neue Dokumentationspflichten für Werkstätten
Um Tachomanipulationen beim Gebrauchtwagenkauf zu bekämpfen, sind folgende Maßnahmen geplant:
• Eintragungspflicht:
Werkstätten werden verpflichtet, den Kilometerstand bei Reparaturen und Wartungen in einer nationalen Datenbank zu erfassen.
• Entlastung für KMU:
Auf Druck des Parlaments soll diese Pflicht erst bei Arbeiten greifen, die länger als eine Stunde dauern, um den administrativen Aufwand für kleine Betriebe zu begrenzen.
• Connected Vehicles:
Hersteller müssen künftig die Daten vernetzter Fahrzeuge direkt in diese nationalen Datenbanken einspeisen.
4. Abgas- und Geräuschmessungen
Im Bereich der Emissionsprüfung spricht sich der Ausschuss grundsätzlich für freiwillige zusätzliche Messungen von Stickoxiden (NOx) und Partikelanzahl (PN) aus. Die konkrete Umsetzung soll aber weiterhin den Mitgliedstaaten überlassen bleiben.
5. Prüfungsintervalle und Inspektionen
• Keine Verkürzung der Intervalle:
Der Vorschlag der Kommission, die Prüfintervalle für Fahrzeuge, die älter als zehn Jahre sind, auf ein Jahr zu verkürzen, wurde abgelehnt. Es bleibt somit voraussichtlich beim gewohnten Rhythmus (alle zwei Jahre), da keine ausreichenden Beweise für einen Sicherheitsgewinn vorliegen.