Vertreter der EU-Staaten und des Europaparlaments haben sich auf den Data Act geeinigt, was einen bedeutenden Meilenstein in der digitalen Gesetzgebung markiert. Der Data Act, der den Umgang mit Daten aus vernetzten Geräten und Industrieanlagen reguliert, wird vom Kfz-Gewerbe als positiv aber nicht ausreichend bewertet.
Der Data Act zielt darauf ab, den Zugang und die Nutzung von Daten, die bei der Verwendung von vernetzten Geräten entstehen, zu regulieren. Zentral ist die Vorschrift, dass Hersteller von vernetzten Geräten, einschließlich Autos, Daten mit Wettbewerbern und Marktteilnehmern teilen müssen. Damit hat der Kunde die Wahl, wem er die fahrzeuggenerierten Daten weitergeben möchte.
Dr. Kurt-Christian Scheel, Hauptgeschäftsführer unseres Zentralverbandes Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK), begrüßte grundsätzlich die mit dem Data Act verbundenen Möglichkeiten: „Der Data Act öffnet den Weg, dass Kundinnen und Kunden mehr Freiheit haben, an wen sie ihre Daten weitergeben.“ Trotzdem äußerte er Bedenken über bestimmte Aspekte des Gesetzes: „Kritisch zu bewerten ist insbesondere der zu weit reichende Schutz von Betriebsgeheimnissen. Dieser Punkt könnte den Herstellern die Möglichkeit eröffnen, bestimmte Daten zur Weitergabe zu sperren.“
Auch Bundesinnungsmeister Detlef Peter Grün betonte, dass der Data Act für das Kfz-Gewerbe nicht ausreichend sei. Insbesondere kritisierte er, dass der bloße Zugriff auf Rohdaten den Betrieben nichts nützt: „Die Betriebe müssten auch in die Lage versetzt werden, die Daten auszulesen. Dies hat der Data Act nicht geregelt.“
Trotz des grundsätzlich positiven Fortschritts, den der Data Act darstellt, wird deutlich, dass das Kfz-Gewerbe eine sektorspezifische Regulierung benötigt, um den Datenzugang, insbesondere für die Freien Betriebe, zu sichern. „Im Kfz-Gewerbe setzen wir uns auf europäischer Ebene weiterhin mit Nachdruck für eine sektorspezifische Regulierung zum Zugang zu Daten, Ressourcen und Funktionen von vernetzten Fahrzeugen ein,“ bekräftigte Scheel.
(172-00/Daniel Rösch)