Mit dem oben genannten Gesetzesentwurf, medial verschiedentlich auch als „100-Tage-Gesetz“ oder „Investitions-Booster” bezeichnet, sollen Investitions- und Standortanreize geschaffen und insbesondere kleine und mittlere Unternehmen steuerlich entlastet werden. Der Fokus liegt auf schneller Wirksamkeit sowie mittel- bis langfristiger Planungssicherheit.
Dieses Gesetzesvorhaben zielt auf die Schaffung gezielter steuerlicher Impulse zur kurzfristigen und langfristigen Förderung von Investitionen und zur Verbesserung der unternehmerischen Rahmenbedingungen ab. Das Gesetzesvorhaben wird in Form einer Paralleleinbringung aus Koalitionsinitiative von Unions- sowie SPD-Fraktion sowie dem Regierungsentwurf der Bundesregierung in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Die parallele Einbringung beider Initiativen soll eine besonders schnelle und abgestimmte Umsetzung des steuerlichen Maßnahmenpakets gewährleisten.
Kernelemente des Entwurfs sind:
• Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven AfA von bis zu 30 Prozent für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (sog. Investitions-Booster) für Investitionen ab dem 1. Juli 2025 und vor dem 1. Januar 2028
• Degressive AfA für neu angeschaffte Elektrofahrzeuge mit einem Abschreibungssatz von 75 Prozent im Anschaffungsjahr; neu bezieht sich auf eine Anschaffung ab dem 1. Juli 2025 und vor dem 1. Januar 2028
• Stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab Veranlagungszeitraum 2028 von derzeit 15 Prozent auf 10 Prozent (Endstufe ab Veranlagungszeitraum 2032)
• Absenkung des Thesaurierungssteuersatzes nach § 34a EStG in drei Schritten (27 Prozent für die Veranlagungszeiträume 2028 und 2029; 26 Prozent für die Veranlagungszeiträume 2030 und 2031 sowie 25 Prozent für Veranlagungszeiträume ab 2032)
• Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze für die Dienstwagenbesteuerung bei Elektrofahrzeugen auf 100.000 €.
Eine Verbändebeteiligung zum Referentenentwurf vor dem Kabinettsbeschluss ist nicht erfolgt.
Zum weiteren Verfahren: Das Gesetz ist im Bundesrat zustimmungspflichtig. Ob es in unveränderter Form den Bundesrat passiert, ist derzeit offen. Das Bundesfinanzministerium plant derzeit sowohl mit einer erfolgreichen 2./3. Lesung im Bundestag als auch einer abschließenden Beratung des Bundesrats noch vor der Sommerpause. Über relevante Entwicklungen halten wir Sie auf dem Laufenden.
Der vom Kabinett beschlossene Regierungsentwurf kann unter www.kfz-bw.de/monatsdienst heruntergeladen werden.