Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) spricht sich im Rahmen der öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission deutlich für den Erhalt der Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung (Kfz-GVO) und ihrer grundlegenden Prinzipien aus.
ZDK unterstreicht die Relevanz einer zukunftsfähigen Kfz-GVO
Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) spricht sich im Rahmen der öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission deutlich für den Erhalt der Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung (Kfz-GVO) und ihrer grundlegenden Prinzipien aus. Die Kfz-GVO tritt am 31. Mai 2028 außer Kraft. Aus Sicht des ZDK ist die Kfz-GVO ein unverzichtbares Instrument zur Sicherung von fairem Wettbewerb und Innovation im Automobilhandel sowie im Bereich der Werkstattleistungen – gerade im Zeitalter des Software-Defined Vehicle (SDV).
Gleichzeitig weist der ZDK mit Nachdruck darauf hin, dass eine zukünftige Fassung der Kfz-GVO zwingend an die veränderten Rahmenbedingungen der Digitalisierung und Konnektivität anzupassen ist. Die Transformation des Kraftfahrzeugs zu einem kontinuierlich weiterentwickelbaren System – durch Software-Updates, neue Hardwarekomponenten und digitale Dienste – bringt neue Chancen, aber auch erhebliche Herausforderungen für den Wettbewerb mit sich.
Um eine fundierte Position zu erarbeiten, hat der ZDK eine eigene Arbeitsgruppe eingerichtet, in der Vertreter freier Werkstätten sowie der Fabrikatsverbände gemeinsam aktuelle und absehbare technische, wirtschaftliche und regulatorische Entwicklungen analysiert haben. Die dort entwickelten Vorschläge spiegeln die gemeinsamen Erwartungen der Branche an eine überarbeitete Kfz-GVO wider.
Aus Sicht des ZDK kommt den wettbewerbsrechtlichen Schutzbestimmungen der Kfz-GVO im digitalen Ökosystem, das zunehmend durch wenige marktbeherrschende Akteure geprägt ist, eine entscheidende Rolle zu. Nur durch klare Regeln kann sichergestellt werden, dass Kunden auch künftig Zugang zu vielfältigen und innovativen Angeboten haben – unabhängig davon, ob sie eine Vertragswerkstatt oder einen freien Anbieter wählen.
Die Kfz-GVO muss dabei insbesondere die Rolle des Handels und der Werkstätten als zentrale Schnittstelle zum Kunden über den gesamten Lebenszyklus des Fahrzeugs hinweg stärken. In einer Zeit, in der digitale Geschäftsmodelle durch Plattformdominanz und geschlossene Systeme zu monopolartigen Struktur führen, setzt sich der ZDK ausdrücklich für offene Märkte und fairen Zugang zu fahrzeuggenerierten Daten und Funktionen ein.
Der ZDK bekennt sich daher klar zu einer zukunftsfähigen Kfz-GVO, die dem Schutz des Wettbewerbs, der Innovationskraft der mittelständischen Betriebe und dem Interesse der Verbraucher gleichermaßen gerecht wird. Eine Aufweichung oder ein Wegfall der bisherigen Regelungen würde langfristig nicht nur den fairen Wettbewerb gefährden, sondern auch die Wahlfreiheit der Kunden einschränken und die europäische Automobilwirtschaft schwächen.