Die Umsetzungsfrist der Entgelttransparenzrichtlinie ist am 7. Juni 2026 abgelaufen. Ein Gesetzentwurf liegt bis heute nicht vor. Vor diesem Hintergrund stellen wir Ihnen eine Handreichung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) zur Wirkung der Richtlinie zur Verfügung. Diese gibt einen Überblick zu einigen offenen Fragen, die sich aus der Fristverstreichung ergeben.
Die BDA setzt sich weiterhin für eine Überarbeitung der Richtlinie auf europäischer Ebene ein. Über das weitere Verfahren halten wir Sie auf dem Laufenden.
Die Handreichung kann auf www.kfz-bw.de/monatsdienst heruntergeladen werden.