Die Zentralvereinigung des Kraftfahrzeuggewerbes zur Aufrechterhaltung lauteren Wettbewerbs e.V. (ZLW) steht seit Dezember letzten Jahres im direkten Austausch mit mobile.de zum Thema Pkw-Energieverbrauchskennzeichnung und Pkw-EnVKV-konforme Gestaltung und Umsetzung von Anzeigen auf mobile.de. Zunächst diente der Austausch der Erläuterung der häufigsten Fehlerquellen, der am häufigsten herangezogenen Abmahngründe aus Praxissicht sowie der Vermittlung der Denk- und Arbeitsweise von Abmahnvereinen, wie der Deutschen Umwelthilfe (DUH).
Im Rahmen konstruktiver und zielführender Gespräche stand dabei für die ZLW neben der Vermittlung der eigenen Erfahrungswerte, die Verbesserung der Unterstützung des Handels bei Erstellung von Inseraten in Übereinstimmung mit den Vorgaben der Pkw-EnVKV im Vordergrund. Insbesondere der Launch des neuen KI-gestützten Inserats-Check zum 2. Februar 2026 wurde seitens der ZLW zum Anlass genommen, sich bei mobile.de für die Aufnahme von Prüfungslogiken im Rahmen der KI-Lösung für den Anzeigencheck zum Zwecke der Vermeidung von häufigen Fehlern bei Anzeigenerstellung, ob manuell oder digital via Schnittstelle eingespielt, stark zu machen.
Im Ergebnis zeigte mobile.de großes Interesse an den Erkenntnissen und an den Ideen der ZLW und signalisierte im Rahmen der letzten Sitzung im Februar 2026, den Wunsch im Interesse der Erhöhung der Fehlervermeidung bei Anzeigenerstellung den Handel zu unterstützen und dazu auch die technischen Möglichkeiten, des KI-gestützten Inserat-Checks zu prüfen. Dabei wurde seitens der ZLW insbesondere auf folgende, einfach zu überprüfende Fehlerquellen hingewiesen:
• Korrekter Zeitpunkt der Anzeige der erforderlichen Angaben: Eine Anzeige der nach Pkw-EnVKV notwendigen Werte muss in dem Zeitpunkt gewährleistet sein und automatisch in dem Augenblick zur Kenntnis gelangen, in dem erstmalig Angaben zur Motorisierung angezeigt bzw. Hinweise auf die Motorisierung deutlich werden
• Kein Pkw/Kfz ohne Verbrauch: Verbrauchswerte können niemals den Wert „0“ oder „/“ haben
• Kein Verbrenner oder PHEV ohne Wert für CO2-Emmissionen
• Sicherstellung der Angabe aller notwendigen Werte in Abhängigkeit von der Antriebsart
Beispielsweise bei PHEV auch Abfrage/Sicherstellung einer Angabe der Werte Verbrauch, Emissionen und CO2-Klasse bei entladener Batterie
• Fehlerquellen bei PHEVs:
o Verbrauchswerte können bei entladener Batterie nicht unter den kombinierten Werten liegen
o Emissionswerte können bei entladener Batterie nicht unter den kombinierten Werten liegen
o CO2-Klassen können bei entladener Batterie nicht besser sein, als im kombinierten Zyklus
• Gebrauchtwagen bedürfen keiner Angaben:
o Hinweis bei Gebrauchtfahrzeugen, dass Angaben i.S.d. Pkw-EnVKV möglich sind, aber nicht notwendig.
o Wenn jedoch Angaben gemacht werden, müssen diese vollständig und korrekt sein. (Nähere Informationen zur Abgrenzung der Begrifflichkeiten Neuwagen und Gebrauchtwagen sind in den „Erläuterungen zur Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung 2024“ und den zugehörigen FAQ zu finden, welche auf www.kfz-bw.de/monatsdienst heruntergeladen werden können.
Wir sehen entsprechende Hinweise auf derlei Fehler als „Quick-Win“, mit dem gemeinsam mit mobile.de die Fehlerquellen, die Grund für eine Vielzahl von Abmahnungen sind, einfach und zielführend ausgemerzt werden können.
Die ZLW freut sich zudem auch über Hinweise auf verstärkt auftretende und zu Abmahnungen führende Fehler mit Blick auf die Pkw-Energieverbrauchskennzeichnung, die diese gerne in die Gespräche einfließen lässt. Über die weiteren Entwicklungen halten wir Sie auf dem Laufenden.