Dienstwagenfahrer sind eine wichtige Zielgruppe im Automobilmarkt. Sie sorgen im Schnitt alle drei Jahre für zahlreiche Neuwagenzulassungen und bringen somit immer auch Fahrzeuge der neuesten Technik in den Markt. Oftmals unterliegen sie bei der Wahl ihrer Pkw aber auch gewissen Richtlinien (Car Policy) der Unternehmen, in denen sie arbeiten. So sind mittlerweile in vielen Unternehmen E-Autos Pflicht, oft bleiben aber die Verbrenner die erste Wahl. Viele Firmenfuhrparks verfügen zudem über sogenannte Poolfahrzeuge. Diese werden von mehreren Mitarbeitern genutzt, sie kommen aber auch dann zum Einsatz, wenn ein neues Fahrzeug noch nicht lieferbar oder ein bestehendes in der Werkstatt ist.
Die Mengenverhältnisse der Dienstwagen lassen sich auf Basis der KBA-Zahlen trotz einiger Unschärfen gut ermitteln. Als Faustformel kann man sagen, dass etwa die Hälfte aller gewerblichen Zulassungen den Firmenflotten und damit weitestgehend den Dienstwagen zugerechnet werden. In Zahlen bedeutet dies: Im ersten Halbjahr 2023 wurden in Summe 1,4 Millionen Pkw neu zugelassen, davon waren 68 Prozent gewerblich. Hiervon wiederum die Hälfte zählte zu den Fuhrparks. Diese rund 480.000 Pkw setzten sich u. a. aus 65 Prozent Verbrennern, 25 Prozent rein batterieelektrischen und acht Prozent PHEV-Pkw zusammen. Das aktuelle DAT-Barometer vom Juli 2023 basiert auf einer Befragung von Dienstwagenfahrern, die weitestgehend Marke, Modell und Ausstattung selbst festlegen und/oder ihren Pkw auch privat nutzen konnten.
Mehr E-Autos geplant: Befragt man Dienstwagenfahrer nach ihren aktuellen Fahrzeugen, so verteilen sich deren Antriebsarten auf 49 Prozent Diesel- und 28 Prozent Benziner-Pkw. PHEV (17 Prozent) und BEV (sechs Prozent) sind in den Firmenflotten noch unterrepräsentiert. Der große Verbrenneranteil hängt vermutlich auch mit den hohen Jahresfahrleistungen zusammen. Im Schnitt werden mit den Verbrennerfahrzeugen 31.400 km zurückgelegt, bei den E-Fahrzeugen (BEV+PHEV) sind es 22.700 km. Beim nächsten Dienstwagen werden viele der Befragten vermutlich auf ein BEV umsteigen: Unter anderem wegen steuerlicher Vorteile wären diese für 19 Prozent die wahrscheinlichste Wahl. Einen PHEV würden, wenn lieferbar, 24 Prozent bevorzugen. Die Verbrenner kämen beim nächsten Dienstwagen in Summe noch auf 56 Prozent.
Viele E-Dienstwagenfahrer können zu Hause laden: Unterteilt man alle Dienstwagenbesitzer in Verbrenner- und E-Auto-Fahrer, so erhält man deutlich unterschiedliche Aussagen zu elektrifizierten Fahrzeugen. Wer einen BEV oder PHEV fährt, kann oder könnte häufig auch zuhause laden (60 Prozent), insbesondere aber werden diesen Dienstwagenfahrern auch beim Arbeitgeber Lademöglichkeiten geboten (74 Prozent). Immerhin knapp die Hälfte der Verbrennerfahrer (46 Prozent) könnte zu Hause eine Wallbox installieren und hätte damit Potenzial für ein E-Fahrzeug. Wenn allerdings ab dem 1. September 2023 nur noch Privatpersonen ihre Förderanträge stellen können und gewerbliche Kunden leer ausgehen, dann wird dies – nach Aussagen von 60 Prozent der BEV-/PHEV-Fahrer und 33 Prozent der Verbrennerfahrer – einen Einfluss auf den nächsten Dienstwagen haben.
Ohne Prämie oder steuerliche Anreize kaum Interesse an privaten E-Autos: Abgesehen vom Besitz elektrifizierter Dienstwagen, ist auch der Privatbesitz von E-Autos ein Thema. Auf die Frage „Bitte nehmen Sie einmal an, dass es keine Förderprämie oder steuerliche Anreize (Kfz-Steuer) für elektrifizierte Pkw mehr gibt. Würden Sie sich im Bedarfsfall privat ein E-Auto (BEV) oder Plug-In-Hybrid (PHEV) für Ihren Haushalt anschaffen?“ gab es zwischen Verbrenner- und E-Auto-Fahrern deutliche Unterschiede. Für 52 Prozent der Verbrennerfahrer ist die private Anschaffung eines E-Autos unter diesen Voraussetzungen undenkbar. Bei den Fahrern von E-Dienstwagen sind es immerhin 25 Prozent, die kein E-Auto anschaffen würden. Zuspruch kommt bei dieser Teilgruppe vor allem zum BEV (23 Prozent), während PHEV eher weniger infrage kämen (12 Prozent).
Steuervorteile bleiben wichtigster Grund für die Nutzung eines E-Dienstwagens: Dienstwagenfahrer müssen in der Regel ein Prozent des Listenneupreises ihres Pkw versteuern – unabhängig von Nachlässen beim Kauf oder Leasing. Beim PHEV sind es 0,5 Prozent, beim BEV 0,25 Prozent. Daher verwundert es nicht, dass über die Hälfte der Fahrer von elektrifizierten Dienstwagen (53 Prozent) die steuerlichen Vorteile als Grund für ihre Wahl nannten. 38 Prozent wollten schon immer mal ein solches Fahrzeug fahren, 35 Prozent bestätigten die Aussage, dass elektrifizierte Antriebe die Technologie der Gegenwart und Zukunft seien. 30 Prozent der Befragten gaben auch an, dass es in der Dienstwagen-Policy vorgegeben war, einen elektrifizierten Dienstwagen zu wählen.
Dienstwagenfahrer sind zufrieden, aber dennoch skeptisch: Befragt man die Dienstwagenfahrer, die einen BEV oder PHEV nutzen, so sind diese weitestgehend zufrieden mit den „Rahmenbedingungen“ der Elektromobilität. Bei 79 Prozent passt die Antriebsart zum Fahrprofil, 76 Prozent bereuen ihre Entscheidung nicht, und etwas mehr als zwei Drittel (68 Prozent) empfinden auch den Ladevorgang sowie die Ladedauer als akzeptabel. Allerdings halten 57 Prozent der Fahrer von elektrifizierten Dienstwagen die aktuelle Technologie für noch nicht ausgereift, z. B. was die Zuverlässigkeit oder die Reichweite betrifft. Dieser letzte Aspekt deckt sich in etwa mit den Aussagen der durchschnittlichen Pkw-Halter, von denen im DAT-Report 2023 63 Prozent angaben, dass sie die aktuelle Technologie für noch nicht ausgereift halte.
Die ausführliche Darstellung der einzelnen Themen finden sich unter https://barometer.dat.de/.