1. Preisliste für Kraftstoffe seit dem 1. Juli 2023
Mit Wirkung zum 1. Juli 2023 wurden auf Grundlage der Pkw-EnVKV die Preise für Kraftstoffe und andere Energieträger durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aktualisiert und im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Neue Kraftfahrzeuge, die bis einschließlich 30. Juni 2023 ausgezeichnet wurden (zu erkennen am Ausstellungsdatum des Labels), können bis zum 30. September 2023 das „alte“ Label mit den „alten“ Kraftstoffpreisen behalten; erst ab dem 1. Oktober 2023 müssen diese Fahrzeuge mit einem neuen Label versehen werden, welches die dann aktuellen Kraftstoffpreise ausweisen muss.
Neue Kraftfahrzeuge, die ab dem 1. Juli 2023 ausgezeichnet werden, müssen bereits die neuen Kraftstoffpreise enthalten.
Zur Erinnerung: Die Preise für Kraftstoff und anderer Energieträger werden benötigt, um die erforderlichen Energieträgerkosten bei einer Laufleistung von 20.000 Kilometern zu berechnen. Die konkreten Kosten des Kraftstoffs, die aus der Bekanntmachung zu entnehmen sind sowie die daraus errechneten Kraftstoffkosten sind im untersten Feld des Pkw-Labels, welches sich unmittelbar am oder im Fahrzeug zu befinden hat, einzutragen.
Auch wenn immer weniger neue Pkw noch NEFZ-Werte haben ist die Verwendung des bunten Pkw-Labels weiterhin vorgeschrieben und wird nicht zuletzt durch die DUH kontrolliert. Es ist soweit auszufüllen, soweit Daten vorhanden sind. Für die Felder, die für die Verbrauchsangaben und die Effizienzklasse vorgesehen sind, sind bei neu homologierten Fahrzeugen diese Werte in der Regel nicht mehr vorhanden; hier empfiehlt sich, auf dem Label in den dortigen Feldern ein „nicht vorhanden“ einzutragen und gleichzeitig die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz am 29. Dezember 2020 unverbindlich empfohlenen Label zusätzlich zu verwenden (wir berichteten).
2. Bekanntmachung zur Berechnung der Effizienzklassen
Wie bereits in unserem Bericht im Monatsdienst 08/2022 zur Pkw-EnVKV mitgeteilt ist mit Einführung der WLTP-Werte die Berechnungsgrundlage für die Effizienzklassen entfallen. Dies macht das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz nun explizit bekannt. Bitte achten Sie darauf, dass bei Angabe von WLTP-Werten im Effizienzklassenlabel kein Buchstabe angegeben sein darf und in der Textform „Effizienzklasse nicht vorhanden“ steht.
Die beiden Bekanntmachungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz können auf www.kfz-bw.de/monatsdienst heruntergeladen werden.