Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen, § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB. Er verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres.
Der Festzinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank am 25. Juni 2025 beträgt 2,15 Prozent und ist damit seitdem für die letzte Änderung des Basiszinssatzes maßgeblichen Zeitpunkt am 1. Januar 2025 um 1,00 Prozent gesunken (der Festzinssatz der letzten Hauptrefinanzierungsoperation im Dezember 2024 hat 3,15 Prozent betragen).
Hieraus errechnet sich mit dem Beginn des 1. Juli 2025 ein Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs von 1,27 Prozent (zuvor 2,27 Prozent).
Die aktuellen Zinssätze seit dem 1. Juli 2025 lauten demnach wie folgt:
