Vor kurzem informierte der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) über die wesentlichen Ziele des Entwurfs zum Zweiten Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) sowie über die Relevanz für das Kfz-Gewerbe.
Im Zuge der weiteren Entwicklungen im Rahmen des aktuellen Referentenentwurfs hat sich der Markt für die THG-Quote 2025 nun auf einem leicht höheren Niveau stabilisiert. Diese positive Tendenz gibt der Kooperationspartner „Geld für eAuto“ ab sofort direkt an die Innungsbetriebe weiter. Ab dem 15. Juli 2025 beträgt die Prämie für M1-Fahrzeuge (PKW) damit 100 Euro pro Fahrzeug.
Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur direkten Abwicklung finden Sie unter: www.geld-fuer-eauto.de/thg-quote-kfz-betrieb
Sollte der Gesetzesentwurf – in dieser oder in ähnlicher Form – wie vorgesehen ab 2026 in Kraft treten, könnten sich daraus weitere positive Effekte auf das Prämienniveau ergeben.