Verbraucher müssen ab dem 27. September 2026 mittels von der EU-Kommission vorgegebener Label vor Vertragsschluss über ihr gesetzliches Gewährleistungsrecht (= Sachmangelhaftung des Verkäufers) und bestimmte gewerbliche Haltbarkeitsgarantien informiert werden.
Wer ist von der Pflicht zur Nutzung der EU-Label betroffen?
Die Pflicht zur Nutzung der EU-Label gilt für jeden Händler, der an einen Verbraucher Waren (Fahrzeuge, Ersatzteile, Zubehör etc.) verkauft. Sie betrifft sowohl den stationären Handel als auch Online-Shops.
EU-Label „Gesetzliche Gewährleistung“
Das Label kann in druckfähiger Auflösung auf www.kfz-bw.de/monatsdienst heruntergeladen werden. Das Label muss exakt übernommen werden. Im stationären Handel kann das Label in schwarz-weiß oder farbig aber zwingend mit Mindestgröße A4 (größeres Format zulässig) ausgehängt werden. Im Online-Handel muss es farbig platziert werden. Das Label ist auch beim Verkauf von Gebrauchtwagen zu verwenden. Es darf auch im Falle einer Verkürzung der Gewährleistungsfrist auf ein Jahr nicht angepasst werden!
EU-Label „GARAN“ für gewerbliche Haltbarkeitsgarantien
Die Label-Pflicht betrifft also nur Herstellergarantien. Händlergarantien sind von ihr nicht betroffen, und zwar auch dann nicht, wenn es sich um kostenlose Händlergarantien handeln sollte.
In das Label müssen noch der Garantiezeitraum in Jahren, der Name des Herstellers und die Modellkennzeichnung eingefügt werden. Da das Label Herstellergarantien betrifft, müssen diese von den Herstellern erstellt und dem Handel zur Verfügung gestellt werden. Sollten die Hersteller dieser Verpflichtung nicht nachkommen, raten wir jedem Händler dringend, selbst das Label zu erstellen, da Abmahngefahr besteht! Problematisch ist, dass die EU-Kommission noch immer keine anpassbare Vorlage zur Verfügung gestellt hat.
Im stationären Handel muss das Label mindestens 95 × 100 mm groß sein. Bei dieser Mindestgröße beträgt die Schriftgröße der mehrsprachigen Angabe 7 pt, die Schriftgröße von „Brand/Trademark“ und „Model identifier“ 9 pt und die Schriftgröße von „XX“ (Zahl zur Angabe der Geltungsdauer in Jahren) 80 pt. Wird die Kennzeichnung größer dargestellt, muss die vollständige Kennzeichnung angezeigt werden, ohne dass deren Bestandteile verzerrt, verändert oder voneinander getrennt werden. Das Label kann entweder farbig oder schwarz-weiß sein.
Im Online-Handel muss das Label der gewerblichen Haltbarkeitsgarantie farbig sein. In diesem Falle kann das Label auch in einem „geschachtelten Format“ angezeigt werden. Dabei sind die Buchstaben „XX“ durch die entsprechende Dauer der vom Hersteller gewährten gewerblichen Haltbarkeitsgarantie in Jahren zu ersetzen. Außerdem muss das Label beim ersten Mausklick, beim ersten Maus-Rollover bzw. beim ersten Berühren oder Aufziehen auf einem Touchscreen vollständig erscheinen.
Wo die beiden EU-Label anzubringen bzw. anzuzeigen sind, können einer Übersicht entnommen werden, die auf www.kfz-bw.de/monatsdienst heruntergeladen werden kann.
Achtung: Im Falle der Nichtbeachtung oder fehlerhafter Umsetzung müssen Händler mit kostenpflichtigen Abmahnungen rechnen. Für Abmahnvereine wird es ein Leichtes sein, die Webseiten von Online-Händlern auf die Einhaltung der neuen Vorgaben zu überprüfen.