Die Gründe, sich für das Thema „Vermittlung von Neufahrzeugen“ zu interessieren, sind vielschichtig. Während die Vermittlung von Neuwagen für die einen die Chance bietet, zusätzliche Umsätze zu generieren oder Kundenkontakte aus der Zeit einer früheren Zugehörigkeit zum Neuwagenvertriebsnetz eines Herstellers oder Importeurs zu nutzen, klagen andere darüber, dass damit die Position des markengebundenen Handels, der regelmäßig kostenintensive Vertriebsstandards zu erfüllen hat, geschwächt und die Rabattschleuderei angefacht wird.
Des einen Freud ist – wie so häufig – des anderen Leid.
In der ZDK-Broschüre „Vermittlung von Neufahrzeugen – Ohne Zustimmung des Herstellers/Importeurs als EU-Vermittler oder mit Zustimmung des Herstellers/Importeurs als ständiger Vermittler?“ wird dargestellt, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen Neuwagen von Unternehmen, die nicht dem autorisierten Händlernetz eines Herstellers/Importeurs angehören, vermittelt werden dürfen und, ob dies eine Zustimmung des Herstellers/Importeurs voraussetzt.
Im Anhang der Broschüre wurde zudem das überarbeitete, ausfüllbare ZDK-Formular „Verbindlicher Vermittlungsauftrag zum Erwerb eines neuen Kraftfahrzeuges mit Vollmacht/EU-Vermittlung (Stand: 06/2026)“ abgedruckt. Es setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:
• Verbindlicher Vermittlungsauftrag zum Erwerb eines neuen Kraftfahrzeuges
• Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von neuen Kraftfahrzeugen
• Vollmacht zum Erwerb eines neuen Kraftfahrzeugs
• Datenschutzrechtliche Muster-Einwilligungserklärung
• Muster-Informationen gemäß Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Die Broschüre „Vermittlung von Neufahrzeugen – Ohne Zustimmung des Herstellers/Importeurs als EU-Vermittler oder mit Zustimmung des Herstellers/Importeurs als ständiger Vermittler?“ sowie das ausfüllbare ZDK-Formular „Verbindlicher Vermittlungsauftrag zum Erwerb eines neuen Kraftfahrzeuges mit Vollmacht/EU-Vermittlung (Stand: 06/2026)“ können auf www.kfz-bw.de/monatsdienst heruntergeladen werden kann.