Der Ausbildungsberuf des Tankwarts und der Tankwartin existiert bis heute unverändert auf der Grundlage des Erlasses des Bundesministeriums für Wirtschaft IIA4-6877/52 vom 18.08.1952 (!).
Zuletzt gab es 2018 Gespräche, den Tankwart-Beruf neu zu ordnen, an denen der Zentralverband des Tankstellengewerbes (ZTG) auch teilnahm. Dabei wurde deutlich, dass es eine sehr hohe inhaltliche Überschneidung mit den Berufen (Verkäufer/in, Kaufmann/-frau im Einzelhandel) gibt. Diejenigen Bereiche, die den Beruf abgrenzbar machen, verlieren, so schon die damalige Auffassung, an Bedeutung: Der Bereich Fahrzeugservice spielt kaum noch eine Rolle. Im Bereich der Tankstellentechnik beschränkt sich die Kompetenzanforderung v.a. auf die Pflege von Anlagen und Maßnahmen im Störfall. Letzteres bedeutete bereits damals hauptsächlich die Benachrichtigung von spezialisiertem externen Servicepersonal. 2018 kam man noch zu dem Schluss, dass eine Neuordnung des Berufs nicht angezeigt sei.
Seit 2018 sind die schon damals niedrigen Ausbildungszahlen noch weiter zurückgegangen, wie die nachstehende Tabelle zeigt:
Jahr
Neue Verträge
Gesamtverträge (zum 31.12.)

Das Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung (KWB) strebt aktuell eine Aufhebung des Berufs „Tankwart/Tankwartin“(IHK) aus dem Jahr 1952 an. Angesichts der praktisch nicht mehr vorhandenen Bedeutung des Berufs und des inzwischen überholten Berufsbildes hat der ZTG-Vorstand diesem Bestreben des KWB zugestimmt. Das KWB will nun zeitnah auf den Deutschen Gewerkschaftsbund zugehen. Ziel ist eine gemeinsame Beantragung auf Aufhebung beim zuständigen Ministerium.