Schon länger wird darüber diskutiert, ob digitale 24/7 Supermärkte in Baden-Württemberg erlaubt sind oder nicht. Diese Selbstbedienungs-Supermärkte werden gerade in einer Grauzone betrieben, da bisher nicht geregelt ist, ob sie unter das Sonn- und Feiertagsverkaufsverbot des Ladenöffnungsgesetzes Baden-Württemberg fallen.
Nun hat sich die Landesregierung auf einen Gesetzesentwurf für Selbstbedienungs-Supermärkte geeinigt. Künftig sollen digitalen Supermärkte auch sonntags zwischen 7 und 24 Uhr für acht Stunden geöffnet haben dürfen, wenn die Verkaufsfläche nicht größer als 150 Quadratmeter ist. Bei den Öffnungszeiten der Läden sollen die Zeiten der Gottesdienste berücksichtigt werden. Das neue Gesetz soll laut Wirtschaftsministerium voraussichtlich im Frühjahr 2026 in Kraft treten.