Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe hat eine Broschüre erstellt, die einen umfassenden Überblick über die aktuelle Rechtslage zur Haftung des Verkäufers beim Verkauf vermeintlich unfallfreier Gebrauchtwagen sowie von gebauchten Fahrzeugen mit reparierten oder nicht reparierten Unfallschäden enthält.
Der Schwerpunkt der Übersicht liegt auf der Haftung des gewerblichen Verkäufers. Aufgezeigt wird aber auch, inwieweit dem gewerblichen Händler beim Zukauf von Fahrzeugen von privat und der Gebrauchtwagen-Inzahlungnahme Rechte oder Ansprüche gegen den privaten Verkäufer im Falle fehlerhafter Angaben zur Unfallfreiheit oder zum Ausmaß von (ggf. reparierten) Unfallschäden zustehen.
Dargestellt wird darin auch, welche vorvertraglichen Aufklärungs-, Untersuchungs- und Nachforschungspflichten den Händler beim Verkauf gebrauchter Fahrzeuge im Hinblick auf etwaige (ggf. reparierte) Unfallschäden an dem Fahrzeug treffen.
Außerdem werden spezifische Fragestellungen beim Verkauf von vermeintlich unfallfreien Gebrauchtwagen oder solchen mit (repariertem oder nicht repariertem) Unfallschaden im Hinblick auf die gesetzliche Sachmangelhaftung des gewerblichen Verkäufers beleuchtet.
In welchen Fällen gewerbliche Verkäufer ein Arglistvorwurf treffen kann und welche zivilrechtlichen Konsequenzen dies nach sich ziehen könnte, wird ebenfalls thematisiert. Die ZDK-Broschüre „Verkauf vermeintlich unfallfreier Gebrauchtfahrzeuge und von Unfallfahrzeugen“, Stand September 2025 kann auf www.kfz-bw.de/monatsdienst heruntergeladen werden.