Der Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV) hat zum Referentenentwurf zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung Stellung genommen. Der Entwurf sieht vor, Altbatterien künftig genauer zu erfassen und ihnen differenzierte Abfallschlüssel zuzuordnen. Das kann ihre Rückverfolgbarkeit verbessern und das Recycling unterstützen.
Für Kfz-Betriebe ist bei der Umstellung wichtig, dass eine praxistaugliche Umsetzung im Umgang mit den bisher verwendeten Abfallschlüssel und den bestehenden Entsorgungsverfahren erfolgt. Der BIV fordert deshalb eine bundeseinheitliche Zuordnungshilfe, die alte und neue Schlüssel gegenüberstellt. Auch der Umgang mit bestehenden Entsorgungsnachweisen muss rechtzeitig geklärt werden. Zusätzliche Dokumentationspflichten und Verwaltungsaufwand für die Werkstätten gilt es zu vermeiden.
Die vollständige Stellungnahme „Zweite Verordnung zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)“ des BIV kann unter www.kfz-bw.de/monatsdienst heruntergeladen werden.