Mit Blick auf die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten in Kfz-Werkstätten möchte der Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV) Sie auf die Produktwarnungsseite der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) hinweisen. Die Seite informiert über bereits auf dem europäischen Markt gemeldete unsichere Arbeitsmittel und Produkte, die für die Mitgliedsbetriebe der BGHM – und damit auch für Kfz-Werkstätten – relevant sein können.
Produktwarnungen der BGHM aufrufen
Die aktuellen Produktwarnungen der BGHM sind direkt über folgenden Link abrufbar:
https://www.bghm.de/arbeitsschuetzer/produktwarnungen
Der BIV empfiehlt Kfz-Werkstätten, die Produktwarnungen regelmäßig zu prüfen und vorhandene Arbeitsmittel mit den veröffentlichten Warnungen abzugleichen. Bei betroffenen Produkten sind die jeweiligen Hinweise und Maßnahmen zu beachten.
Besteht in einem Kfz-Betrieb bei einem Arbeitsmittel oder Produkt der Verdacht auf einen sicherheitsrelevanten Mangel, ist die zuständige Aufsichtsperson der BGHM der erste Ansprechpartner. Sie unterstützt bei der Abklärung des Sachverhalts und der weiteren Schritte. Dies gilt ausschließlich für Mängel, von denen eine Gefährdung für Beschäftigte ausgehen kann. Für rein funktionstechnische Mängel ohne Gefährdungspotenzial steht hingegen die Klärung mit Verkäufer oder Hersteller im Vordergrund.
Weitere Informationen zum Vorgehen bei mangelhaften Produkten finden Sie im Beitrag „Umgang der BGHM mit mangelhaften Maschinen, Werkzeugen & Co.“ aus dem BGHM-Magazin 4/2026.