In der Sitzung der Arbeitsgruppe „Motor Vehicle Working Group“ (MVWG) am 2. Oktober 2025 hat die Europäische Kommission einen überarbeiteten Entwurf zum delegierten Rechtsakt über wiederaufladbare Energiespeichersysteme (REESS) vorgestellt. Dabei ergaben sich mehrere positive Entwicklungen, aber auch Punkte, die weiterhin für das Kraftfahrzeuggewerbe als kritisch anzusehen sind.
Positiv hervorzuheben ist, dass die ursprünglich vorgesehene Genehmigungspflicht von Werkstätten durch Fahrzeughersteller für den Einbau und die Reparatur von REESS-Komponenten ersatzlos gestrichen wurde. Für das Kfz-Gewerbe ist diese Streichung elementar, da somit sichergestellt wird, dass die Reparatur und der Austausch von Traktionsbatterien auch zukünftig ohne herstellerspezifische Autorisierung möglich sind. Wie bei anderen Reparaturen sind die Herstellervorgaben bei der Reparatur sowie die nationalen Arbeitsschutzbestimmungen, etwa die Qualifikationsanforderungen nach DGUV 209-093 zu beachten.
Die Streichung des Absatzes der Reparaturbestimmung ist ein gemeinsamer Erfolg mehrerer Verbände. Insbesondere hervorzuheben ist, dass die deutschen Ministerien dem Vorschlag des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) gefolgt sind und sich ebenfalls für die Streichung der Reparaturbestimmung Artikel 8 Absatz 2 eingesetzt haben. Insgesamt ist der überarbeitete Entwurf damit als Schritt in die richtige Richtung zu bewerten. Der ZDK wird den weiteren Prozess eng begleiten und sich weiterhin für die Offenhaltung des Marktes und den freien Wettbewerb einsetzen.
Unverändert bleibt jedoch die Einschränkung, dass die Einreichung der Typgenehmigung für REESS-Systeme ausschließlich Fahrzeugherstellern vorbehalten sein soll. Dies ist aus Sicht des freien Marktes problematisch, da der Entwurf als Vorlage für künftige Genehmigungsverfahren im Ersatzteilbereich dienen könnte. Dies betrifft Kfz-Betriebe nicht primär, da diese keine Typgenehmigungen erbitten, allerdings könnte dies zukünftig Einschränkungen auf den freien Ersatzteilmarkt haben, da Hersteller von freien Ersatzteilen keine Teiletypgenehmigung einreichen könnten. Aus diesem Grund wird sich der ZDK gemeinsam mit Partnerverbänden weiterhin dafür einsetzen, dass auch unabhängige Teilehersteller entsprechende Genehmigungen beantragen können.