Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) begrüßt die Kabinettsbeschlüsse zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes, zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) sowie zur Anpassung des Lieferkettengesetzes. Aus Sicht des Kfz-Gewerbes ist die Richtung klar: Weniger Bürokratie bedeutet mehr wirtschaftliche Stabilität für die Betriebe.
Die zunehmende Regelungsdichte auf nationaler wie europäischer Ebene stellt Werkstätten, Autohäuser und Handelsbetriebe vor immer größere Herausforderungen. Besonders die neuen Berichtspflichten aus der EU-Nachhaltigkeitsrichtlinie und den Anpassungen im Lieferkettengesetz drohen, alle Betriebe unverhältnismäßig zu belasten.
Der ZDK appelliert zugleich an Bundesregierung und EU-Kommission, die geplanten europäischen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung mittelstandsgerecht auszugestalten. Gerade im Kfz-Gewerbe mit seinen über 40.000 Betrieben ist die Umsetzung umfangreicher Berichts- und Dokumentationspflichten weder personell noch wirtschaftlich realistisch.
Besonders mit Blick auf die anstehenden Änderungen im Energiesteuer- und Stromsteuergesetz fordert das Kfz-Gewerbe spürbare Entlastungen bei Energie- und Stromkosten, hierzu gehören ausdrücklich die Netzentgelte. Werkstätten und Autohandel leiden unter den gestiegenen Energiepreisen. Der ZDK fordert daher eine Senkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß, Entlastungen bei den Netzentgelten, einfachere Antragsverfahren und digitale Meldewege für Steuerentlastungen sowie verlässliche Übergangsfristen bei der Umsetzung neuer EU-Vorgaben.