Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) bewertet den Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 als wichtigen und grundsätzlich richtigen Schritt, um den Ausbau einer flächendeckenden, nutzerfreundlichen und wettbewerblich organisierten Ladeinfrastruktur voranzubringen. Zugleich mahnt der Verband an, dass die Umsetzung stärker an der Realität des Marktes und den Erfahrungen aus dem täglichen Kundendialog ausgerichtet werden muss.
Trotz Kritik erkennt der ZDK im Masterplan viele positive Ansätze: Die Förderung von Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern und die Zertifizierung der KfW als EU-Implementing Partner entsprechen zentralen Forderungen des Kfz-Gewerbes. Gemeinsam mit der Abschaffung nächtlicher Blockiergebühren und der Einführung von Reservierungsfunktionen stärken diese Maßnahmen Vertrauen, Nutzerfreundlichkeit und Investitionssicherheit.
Der Verband begrüßt zudem die Privilegierung des Ladeinfrastrukturausbaus im Außenbereich und die klare Feststellung, dass Ladepunkte nicht als Tankstellen nach der Baunutzungsverordnung gelten. Diese Erleichterungen beschleunigen Planung und Genehmigung – und fördern so den Ausbau vor Ort.
Ebenso begrüßt der ZDK, dass der Masterplan das Potenzial des bidirektionalen Ladens anerkennt, kritisiert aber, dass hierbei die zentrale Rolle des Kfz-Gewerbes für Klimaschutz und Netzstabilität unterschätzt wird. Mit rund 115 GWh Speicherkapazität übertreffen E-Fahrzeugbatterien alle stationären Speicher in Deutschland. Autohäuser mit einer großen Menge batteriebetriebener Fahrzeuge könnten als dezentrale Energiespeicher mit großem Potenzial Netzengpässe abmildern, Lastspitzen glätten und die Energiewende stärken.
In seiner umfassenden Stellungnahme zum Masterplan fordert der ZDK ein Förderprogramm, steuerliche Entlastungen und die Einbindung des Kfz-Handels bei Standards und Geschäftsmodellen für Vehicle-to-Grid und Vehicle-to-Home Systeme.
Zugleich warnt der ZDK, bestehende EU-Vorgaben durch nationale Zusatzregelungen zu verschärfen.