Bund und Länder haben sich auf eine umfassende Modernisierungsagenda verständigt, die u. a. zahlreiche Vereinfachungen von Verwaltungsverfahren, Kompetenzbündelungen sowie Entlastungsmaßnahmen vorsieht. Entscheidend ist nun eine zeitnahe Umsetzung.
In der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom 4. Dezember 2025 haben Bund und Länder die zweite Stufe der Modernisierungsagenda beschlossen, deren Gegenstand insbesondere die Vereinfachung des Verwaltungsvollzugs von Bundesrecht durch die Länder ist. In 237 konkreten Einzelmaßnahmen, die insbesondere aus dem Kreis der Bundesländer eingebracht worden sind, werden für verschiedene Rechtsbereiche, wie etwa dem Bau-, dem Vergabe- oder dem Energierecht Verfahrensanforderungen abgesenkt, behördlichen Zuständigkeiten und Kompetenzen gebündelt sowie Formulare vereinheitlicht und der Einsatz von künstlicher Intelligenz ermöglicht. Zudem wollen Bund und Länder bis spätestens Ende 2027 Fach- und Verwaltungskontrollen gezielt vereinfachen und durch risikoorientierte Ansätze reduzieren. Zugleich sollen bei Verstößen schärfere Sanktionen greifen.
Darüber hinaus umfasst die föderale Modernisierungsagenda Maßnahmen zur bürokratischen Entlastung. Dies gilt in erster Linie für sämtliche Auskunfts-, Berichts- und Dokumentationspflichten der Wirtschaft. So wollen Bund und Länder die Erforderlichkeit dieser Pflichten bis Ende 2026 kritisch überprüfen und dabei mindestens ein Drittel der Berichtspflichten und die Hälfte der Dokumentationspflichten abschaffen.
Des Weiteren wird die unbedingte Belegausgabepflicht nach § 146a AO umgestellt. Künftig ist eine Belegausgabe nur noch auf Verlangen des Kunden erforderlich.
Mit der Modernisierungsagenda kommt die Bundesregierung ihren Ankündigungen nach. Entscheidend ist jedoch, dass die zu unterstützenden Maßnahmen zeitnah umgesetzt werden.
Die Modernisierungsagenda kann auf www.kfz-bw.de/monatsdienst heruntergeladen werden.