Der Bundestag hat die Befreiung von Elektrofahrzeugen von der Kfz-Steuer verlängert. Dies macht auch eine Änderung auf dem Label erforderlich. Die Dena informiert zur notwendigen Änderung des Pkw-Labels wie folgt:
„Zukünftig gilt die Steuerbefreiung für Neuzulassungen bis zum 31.12.2030, längstens jedoch bis zum 31.12.2035. Demnach lautet die Fußnote 3 bei Hinweisen für Elektrofahrzeuge fortan:
„Die Steuerbefreiung wird bei erstmaliger Zulassung des Elektrofahrzeugs in der Zeit vom 18.05.2011 bis 31.12.2030 für zehn Jahre ab dem Tag der erstmaligen Zulassung gewährt, längstens jedoch bis zum 31.12.2035“.
Ab Inkrafttreten der Verlängerung, voraussichtlich zum 1. Januar 2026, müssen alle betroffenen Hinweise (Pkw-Label) mit der aktuellen Fußnote versehen sein. Eine Übergangsfrist ist bislang nicht vorgesehen. Ab diesem Zeitpunkt sind auch im Tool „Pkw-Label erstellen“ die Angaben in der Fußnote 3 zur Kfz-Steuerbefreiung angepasst.“