Bereits mehrfach haben wir Sie über die Eckpunkte des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ einschließlich der Ausbildungsprämie informiert. Seit dem 3. August 2020 steht nun die erste Förderrichtlinie hierzu bereit.
Die Förderrichtlinie enthält:
 Ausbildungsprämien in Höhe von 2.000 bzw. 3.000 Euro für Betriebe, die – obwohl sie die Corona-Krise stark getroffen hat – ihr Ausbildungsniveau halten bzw. erhöhen,
 Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung, wenn der Ausbildungsbetrieb Auszubildende und Ausbilder nicht mit in Kurzarbeit schickt und
 Übernahmeprämien an Betriebe, die Auszubildende von insolventen Betrieben übernehmen.
Die Förderrichtlinie ist auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung abrufbar.
Die Förderantrage für die „Ausbildungsprämie“ und „Ausbildungsprämie plus“ sind auf der Internetseite der durchführenden Bundesagentur für Arbeit (BA) abrufbar. Bei der BA ist auch der Antrag zur Übernahmeprämie abrufbar. Außerdem bietet die BA eine praktische Übersichtsseite auf der auch Ausfüllhinweise gelistet sind.
(872-00/Roland Blind)