Tagtäglich müssen Sie für Ihr Unternehmen Entscheidungen treffen. Da kann es schnell passieren, dass unabsichtlich Schäden entstehen. Damit Sie nicht wegen Schadenersatzansprüchen in den finanziellen Ruin getrieben werden, schützt Sie die D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung). Von der NÜRNBERGER als berufsständischem Versicherer gibt es sie auch speziell für das Kfz-Gewerbe.

Darauf können Sie sich verlassen

Sie erhalten Schutz bei Ansprüchen von Dritten, z.B. Kunden, Lieferanten, Banken oder anderen Gläubigern Ihres Unternehmens (Außenhaftung) sowie bei Ansprüchen des Unternehmens selbst an seine Entscheider (Innenhaftung).

Leistungen

Prüfen der Ansprüche, ob und in welcher Höhe eine Pflicht zum Schadenersatz besteht.

Wiedergutmachung berechtigter Ansprüche durch finanziellen Ausgleich, wenn der Anspruch begründet ist.

Abwehr, wenn die Ansprüche nicht berechtigt sind.

Kommt es zum Rechtsstreit, führt die NÜRNBERGER den Prozess für Sie und trägt die Kosten.

Versicherungssummen wahlweise zwischen 500.000 Euro und drei Millionen Euro.

Speziell für Autohäuser

Sofortiger Antrag möglich. Es sind nur einige Informationen zu Ihrem Betrieb notwendig, wie Beteiligungsverhältnisse, Geschäftszahlen und etwaige Vorschäden.

Ihr Geschäftsbericht muss nicht zwingend eingereicht werden.

Einfach gestaffelte Prämien zum günstigen Vorteilspreis können sofort ermittelt werden.

Kein langes Warten auf ein Angebot und keine aufwendige Risikoprüfung.

Versicherte Personen

Versichert werden alle Entscheidungsträger von Unternehmen, die z.B. als GmbH, GmbH & Co. KG, AG, Genossenschaft, Verein oder Verband firmieren, also Geschäftsführer, Mitglieder von Vorständen, Aufsichtsräten, Beiräten, Verwaltungsräten. Abgedeckt ist nicht nur deren strategische Tätigkeit, sondern ebenso die operative.

Das kann täglich passieren

Es wird eine neue Filiale eröffnet, die unrentabel ist, der Aufsichtsrat fordert die Investitionen vom Vorstand zurück.

Das Autohaus kooperiert mit einer Werkstatt. Deren schlechtes Image fällt auf das Autohaus zurück. Für die daraus resultierenden Geschäftseinbußen soll der Inhaber aufkommen.

Fördermittel werden zu spät beantragt. Dem Autohaus entstehen dadurch Mehrkosten, die der Geschäftsführer tragen soll.

Die Fachleute der NÜRNBERGER/GARANTA stehen für eine ausführliche Beratung jederzeit zur Verfügung:

Versicherungsteam Kfz-Gewerbe

Baden-Württemberg

Tel. 0711-230850-60

versicherung-kfzgewerbe-bw@nuernberger.de