Wird dem Käufer eines Fahrzeugs von dessen Bordcomputer ein deutlich höherer Durchschnittsverbrauch angezeigt als im Datenblatt des Fahrzeugherstellers angegeben, kommt es immer wieder vor, dass er den von ihm festgestellten Kraftstoffmehrverbrauch gegenüber seinem Verkäufer rügt und im Falle unterlassener Abhilfe mitunter sogar vom Kaufvertrag zurücktreten möchte. So auch in einem vom Landgericht (LG, Az. 13 O 4777/16) München II entschiedenen Rechtsstreit.
Bei einem Hybrid-Fahrzeug, dessen Elektroantrieb und Batterie ordnungsgemäß funktionieren, führt eine Messung der Energieflüsse des Elektroantriebs aus technischen Gründen allenfalls zu unerheblichen Abweichungen des nach EU-Norm ermittelten Messergebnisses. Möchte der beweisbelastete Käufer diese Messung berücksichtigt haben, muss er sein Fahrzeug mit einem in Serienfahrzeugen nicht enthaltenen Spezial-Bauteil nachrüsten lassen, welches die Stromabnahme mittels einer Messzange ermöglicht. Unterlässt er dies, bleibt er mit seiner Behauptung einer höheren als der nach dem EU-Prüfverfahren ermittelten Abweichung des Kraftstoffverbrauchs beweisfällig.
Fazit:
Zur Feststellung der Höhe des Kraftstoff(mehr-)verbrauchs ist auch für Hybrid-Fahrzeuge auf die einschlägigen standardisierten Prüfverfahren nach EU-Vorgabe (NEFZ- oder – für ab dem 1. September 2018 erstzugelassene Fahrzeuge – WLTP-Prüfverfahren) abzustellen. Behauptet der Käufer, dass eine zusätzliche Messung der Energieflüsse des Elektroantriebs zu einem höheren Verbrauchswert führt, muss er die Voraussetzungen für die Durchführung einer solchen Messung schaffen.
Auch das neue WLTP-Prüfverfahren (Worldwide Harmonised Light-Duty Vehicles Test Procedure) ist ein standardisiertes Prüfverfahren, das allerdings realitätsnähere Werte für den Verbrauch (und Schadstoffausstoß) von Fahrzeugen liefert, als nach dem NEFZ-Prüfverfahren. Auch das WLTP-Verfahren dient dem Vergleich von Fahrzeugen untereinander und spiegelt nicht den realen Verbrauch des Autofahrers auf der Straße wider, so dass es auch bei Anwendung dieses Messverfahrens zu Abweichungen zwischen dem gemessenen Verbrauchswert und dem Realverbrauch des Fahrers geben wird. Den „einen Realverbrauch“ gibt es nicht, weil der Verbrauch stark von individuellen Faktoren wie Fahrstil, Verkehrsfluss, Topografie und Wetter abhängt.
(932-16/Julia Cabanis)