Es gibt Versicherungen, die nicht nur sinnvoll, sondern (überlebens-)notwendig sind – dazu gehört sicherlich auch die GFK-Rechtsschutzversicherung für Vertragshändler und autorisierten Werkstätten. Sie gibt Schutz, wenn es um die wirtschaftliche Existenz geht. Die GFK-Rechtsschutzversicherung ist ein maßgeschneidertes Produkt für Vertragshändler und autorisierte Werkstätten bei Streitigkeiten mit Herstellern und Zulieferern. Erhältlich ist der Schutz ausschließlich über die GFK in Zusammenarbeit mit der NÜRNBERGER Allgemeine Versicherungs-AG. Die Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG (NRV) in Mannheim reguliert die Schadenfälle. Diese Partnerschaft ermöglicht ein einzigartiges Versicherungs-Produkt. Folgende Fälle sind durch die Versicherung absicherbar:
 Vertragskündigungen des Herstellers / Zulieferers
 Ausgleichsanspruch entsprechend § 89 b HGB (nur Händlervertrag für neue Kfz)
 Vergütung von Garantiearbeiten (sofern gleichzeitig Werkstatt)
 Ansprüche wegen mangelhafter neuer Fahrzeuge und neuer Ersatzteile
 Streit über die Jahreszielvereinbarung
 Erfüllung von Auswahl- und Leistungsstandards
 Rückgabe von Ersatzteilen bei Vertragsbeendigung
 Provisionen und einseitige Provisionsänderungen
 Voraussetzungen für den Mehrmarkenvertrieb
 Einseitige Margenkürzungen (Änderung von Rabatten, Boni und sonstigen Vergütungen)
 Schadenersatzansprüche wegen nicht amortisierter Investitionen
 Schadenersatzansprüche wegen Nichtbelieferung mit neuen Kfz und / oder neuen Ersatzteilen
Ein Prozess über solche Streitfragen durch alle Instanzen kostet schnell eine sechsstellige Summe. Deshalb beträgt die Deckungssumme für die genannten Versicherungsmöglichkeiten 250.000 Euro (Prozesskosten inklusive Anwalt, vom Gericht bestellter Gutachter, Gerichtskosten usw.) für das Gesamtverfahren vor dem Amts- bzw. Landgericht bis ggf. zum Bundesgerichtshof. Wer verliert, zahlt alles. Auch die Kosten des Gegners. Die Frage lautet, ob man sich das leisten will bzw. kann. Alternativ kann auch auf die Durchsetzung eines Rechts verzichtet werden – der Preis könnte der endgültige Ruin des Unternehmens sein.
Beispiele:
Kündigung des Händlervertrages:
Das Autohaus klagt gegen den Hersteller wegen unberechtigter fristloser Kündigung und auf Weiterbelieferung. Der Streitwert beträgt 10.000.000 Euro. Das Verfahren über eine einstweilige Verfügung und Hauptsacheverfahren wurde mit Vergleich abgeschlossen. Die Gesamtkosten für die NRV betragen etwa 176.000 EUR.
Vergütung von Garantiearbeiten:
Das Autohaus macht Ansprüche aus Garantie- und Kulanzarbeiten gegen den Hersteller geltend. Der Streitwert beläuft sich auf 3.366.000 Euro. Das Verfahren endet nach zwei Instanzen mit einem Vergleich. Die Gesamtkosten für die NRV betragen etwa 157.000 Euro.

Interessenten wenden sich an:
Michael Leuthner
Mobil: 01515-53840717
michael.leuthner@nuernberger.de