Das Landesgrundsteuergesetz wurde in den Landtag eingebracht. Der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) hatte bereits in seiner Stellungnahme Ende August auf die drohende Benachteiligung von Betriebsgrundstücken hingewiesen und appelliert an die Fraktionen, im parlamentarischen Prozess noch Änderungen einzubringen.
„Zunächst: Das Handwerk findet es gut, dass das Land einen eigenen, unbürokratischen Weg gehen will. Wir favorisieren jedoch trotzdem das Flächenmodell. Denn nur diese Variante schließt automatische Steuererhöhungen aufgrund von Schwankungen der Bodenrichtwerte aus. Außerdem wäre das Flächenmodell deutlich bürokratieärmer, weil regelmäßige Neubewertungen nicht nötig sind. Beim geplanten Bodenwertmodell soll dagegen alle sieben Jahre neu bewertet werden – ein enormer Aufwand“, so Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold.
Daher wäre es durchaus interessant, wenn die Landesregierung Zahlen vorlegen könnte, welches Modell zu welchen bürokratischen Aufwänden und Kosten bei Betrieben und auch bei der Verwaltung führen würde. Denn diese Kosten müssten am Ende Bürger und Betriebe mitfinanzieren, so Reichhold weiter. Auch exemplarische Berechnungen, wie hoch die Grundsteuer für bestimmte Grundstücke bei verschiedenen Modellen ausfiele, würden sicher etwas mehr Sachlichkeit in die Diskussion bringen. „Ärgerlich ist, dass im derzeitigen Gesetzentwurf die Forderung nach dem Abschlag für Gewerbegrundstücke nicht aufgegriffen wurde. Es geht nicht an, dass – außer den Wohngrundstücken – alle Grundstücke bei gleichem Bodenrichtwert stärker belastet werden. Unsere Betriebe entrichten bereits Gewerbesteuer – und diese dient ebenfalls dazu, kommunale Infrastrukturen zu finanzieren. Hier muss nachgebessert werden.“
(334-00/Carsten Beuß)