Ab dem 1. Januar 2020 dürfen nur noch Bremsprüfstände (BPS) für die Durchführung der Hauptuntersuchung (HU) und Sicherheitsprüfung (SP) verwendet werden, die den Anforderungen der Bremsprüfstandsrichtlinie aus 2011 entsprechen. Dies betrifft insbesondere das Vorhandensein einer funktionsfähigen ASA-Schnittstelle.

Wir weisen darauf hin, dass bei einer Neuanschaffung/Austausch momentan sehr lange Lieferzeiten, je nach Hersteller bis zu 18 Monaten, zu erwarten sind. Alternativ können Bremsenprüfstände auch nachgerüstet werden.

Sollte der Bremsenprüfstand nach dem 1. Januar 2020 den Anforderungen nicht entsprechen, sind die Überwachungsorganisationen angewiesen, in diesem Prüfstützpunkt keine Hauptuntersuchung (HU) durchzuführen. Ebenso darf in einem anerkannten SP-Betrieb keine Sicherheitsprüfung (SP) mehr durchgeführt werden. Eine Verlängerung dieser insgesamt neunjährigen Übergangsfrist wird es mit Sicherheit nicht geben – dies ergibt sich aus entsprechenden Informationen, welche wir von den obersten Landesbehörden und den Überwachungsorganisationen erhalten haben.

Eine gemeinsame Information zu Bremsprüfständen und zur ASA-Schnittstelle kann auf www.kfz-bw.de unter Mitglieder / Unser Service für Mitglieder / Downloads / Monatsdienst heruntergeladen werden.