Wir kommen zurück auf unseren Bericht im Monatsdienst März über das Thema Abrufarbeit. Der Beitrag enthielt den Rat, Arbeitsverträge, die derzeit ohne eine fest vereinbarte Wochenstundenzahl existieren, um eine entsprechende Regelung zu ergänzen. Inzwischen hat ZTG-Geschäftsführer Markus Pillok ein Muster für eine Ergänzungsvereinbarung entworfen, die den geänderten Bedingungen für „Arbeit auf Abruf” gemäß § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetzn (TzBfG) Rechnung trägt. Bei der Nutzung ist zu beachten, dass die anzugebende Wochenstundenzahl und deren mögliche Erhöhungen insgesamt nicht dazu führen, dass der Betrag von 450,- Euro pro Monat überschritten wird. Die Ergänzungsvereinbarung kann auf www.kfz-bw.de unter Mitglieder / Unser Service für Mitglieder / Downloads / Monatsdienst heruntergeladen werden.