Im Monatsdienst September 2020 haben wir über das Urteil des Amtsgerichts (AG) Heinsberg berichtet, nach welchem die Kosten für die Desinfektion des zu reparierten Fahrzeugs von der Haftpflichtversicherung zu erstatten sind. Eine aktuelle IFL-Studie bekräftigt diese Sichtweise.
Inhalt der IFL-Studie
Die aktuell von der IFL gemeinsam mit dem AZT veröffentlichte umfangreiche Material- und Zeitstudie bestätigt das AG Heinsberg zunächst darin, dass eine coronabedingte Reinigung der Kundenfahrzeuge vor Übergabe an den Kunden sinnvoll ist und regelmäßig einen notwendigen Arbeitsaufwand darstellt.
Die Studie kommt auch zu dem Schluss, dass die Innen- und Außenflächen zu reinigen sind, die beim Gebrauch durch den Kunden oder bei der Reparatur durch den oder die Mitarbeiter berührt werden können. Hierzu zählen auch die Komponenten, die bedingt durch Aerosole eine entsprechende infektiöse Oberfläche bieten können. Zwar ist den Vorgaben der Berufsgenossenschaft BGHM zu entnehmen, dass der Einsatz von Desinfektionsmitteln nicht zwingend erforderlich ist. Dennoch untersucht die Zeit-und Materialstudie die zwei Arten der Fahrzeugreinigung und -desinfektion, die sich in der Branche durchgesetzt haben:
 Wischdesinfektion mit Feuchttüchern oder handelsüblichen Reinigern und Einmaltüchern
 Desinfektion des Fahrzeugs durch Kaltvernebelung von Natriumhypochlorid.
Die umfangreiche Untersuchung des Zeit- und Materialaufwands zeigt, dass beide Arten der Fahrzeugreinigung / -desinfektion den gleichen Zeitaufwand und den gleichen Materialaufwand pro Auftrag hervorrufen. Im Durchschnitt fallen nach der IFL-Studie – unabhängig vom gewählten Weg der Reinigung – pro Kundenauftrag durchschnittliche eine Arbeitszeit von drei AW (Arbweitswert) und ein Materialverbrauch von ca. 7,50 Euro an.
Fazit:
Die gemeinsame umfangreiche Studie von IFL, AZT und ZKF ist ausdrücklich zu begrüßen, da sie dem Umstand Rechnung trägt, dass auch in der Unfallinstandsetzung coranabedingt zusätzliche Arbeiten anfallen und damit zu ersetzen sind.
Da es mit den Versicherern bislang häufig auch Streit über die Höhe der Kosten für die coronabedingten Reinigungskosten gab, ist das Ergebnis der Studie von besonderer Wichtigkeit. Unabhängig von der gewählten Reinigungsart, fällt pro Reparaturauftrag durchschnittlich eine Arbeitszeit von drei AW und ein Materialverbrauch von 7,50 Euro für die Fahrzeugreinigung an.
Um von vornherein Diskussionen mit Versicherern zu unterbinden, kann es sich bei berechneten coroanbedingten Kosten für Fahrzeugreinigung / -desinfektion anbieten, neben der Reparaturrechnung auch direkt die IFL-Studie als Anlage mit zu übermitteln. Sollte die Versicherung den Ausgleich solcher Reinigungskosten ablehnen, ist diese zunächst auf die IFL-Studie zu verweisen.
Die IFL-Studie kann auf www.kfz-bw.de unter Mitglieder / Unser Service für Mitglieder / Downloads / Monatsdienst heruntergeladen werden. Neben der vorstehenden IFL-Studie zur coronabedingten Fahrzeugreinigung kann man auf der Internetseite der IFL (https://ifl-ev.de/) auch viele weitere wichtige Informationen zu zahlreichen Streitfällen rund um den Zeit- und Materialaufwand bei Fahrzeuginstandsetzungen finden.
(271-00/Julia Cabanis)