Arbeitgeber haben gem. § 15 Abs. 2 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) dafür Sorge zu tragen, dass die Meldestellenbeauftragten über die notwendige Fachkunde verfügen. Dies gilt völlig unabhängig davon, mit welchem Meldekanal die interne Meldestelle betrieben wird. Wird keine Meldestelle eingerichtet und betrieben, kann das mit sehr hohen Bußgeldern (bis 50.000 Euro) geahndet werden. Da die Verletzung verschiedener gesetzlicher Vorschriften auch eine Haftung der Meldestellenbeauftragten nach sich ziehen können sind Fachkenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit eingegangenen Hinweisen erforderlich. Es sind Fristen zu beachten, die Kommunikation mit einem Hinweisgeber ist vertraulich zu steuern und zu organisieren, vor allem aber müssen Untersuchungs- und Folgemaßnahmen eingeleitet werden.
Das Seminar orientiert sich an den besonderen Anforderungen des Automobilhandels, ist praxisbezogen aufgebaut und berücksichtigt eine Vielzahl von Fällen und Sachverhalten aus dem Tagesgeschäft.
Arbeitgeber erhalten einen Nachweis über die Durchführung der Fachkundeschulung für die Meldestellenbeauftragten. Das Schulungskonzept wurde unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Geldwäscheprävention erarbeitet.
Themenschwerpunkte:
• Allgemeine rechtliche Grundlagen
• Wer wird geschützt?
• Was kann gemeldet werden?
• Eingangsbestätigung und Prüfungsschritte
• Bearbeitung von Hinweisen nach HinSchG
• Fristen
• Strafvorschriften/Maßnahmen
• Rückmeldungen und weitere Optionen
• Herausforderung DSGVO
Nehmen Sie bequem von Ihrem Arbeitsplatz aus teil.
Es muss keine Software installiert werden. Das Seminar erreichen Sie über einen Internet-Browser (Internet Explorer, Mozilla Firefox, Google Chrome). Zugang erhalten Sie über einen personalisierten Link der Ihnen kurz vor dem Termin zugestellt wird.
Mindestvoraussetzung Arbeitsplatz: stabile Internetverbindung, PC-Lautsprecher oder -Kopfhörer, Mikrofon
Zielgruppe: Mitarbeiter, die die interne Meldestelle betreuen
Teilnehmerzahl: maximal 15 Teilnehmer
Referent: Rechtsanwalt Andreas Glotz
Seminardauer: 4 Stunden, 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Termine: 13.03.2024, 25.03.2024
Teilnahmegebühr:
Preis 389,00 Euro zzgl. MwSt. inkl. Tagungsunterlagen und Arbeitgeberbescheinigung. 25 Prozent Rabatt für Innungsmitglieder.
Weitere Informationen und die Anmeldemöglichkeit zu dem Seminar finden Sie unter www.tak.de oder telefonisch unter 0228 9127-216 und per E-Mail an kohl@tak.de bei Frau Katrin Kohl.