Das Verwaltungsgericht Schleswig hat die in verschiedenen älteren Dieselmodellen des VW-Konzern berücksichtigten Thermofenster aktuell für unzulässig erklärt. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) war erneut mit einer Klage gegen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Sachen Diesel-Abschalteinrichtungen erfolgreich gewesen. Sogenannte Freigabebescheide müssten demnach aufgehoben werden. Mit diesen hatte das KBA in der Vergangenheit ein Software-Update als ausreichende Nachbesserung im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen der Abgasreinigung an alten Dieselmodellen genehmigt.
Durch das Urteil werden viele Kundinnen und Kunden, die mit älteren Dieselfahrzeugen unterwegs sind, erneut verunsichert, kommentiert Dr. Kurt-Christian Scheel, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK). „Denn es ist unklar, ob ihre Fahrzeuge noch uneingeschränkt genutzt werden können. Die betroffenen Fahrzeuge können inzwischen bis zu 13 Jahre alt sein und werden von vielen Menschen gefahren, die auf ihre Fahrzeuge angewiesen sind und sich vielfach keine neuen Autos leisten können. Zudem sind diese Fahrzeuge in der Regel sparsam im Verbrauch, und der Anteil am CO2-Ausstoß im Straßenverkehr ist insgesamt gering. Leider wird auf diese Weise eine Debatte über ein Problem geführt, das schon wegen des Zeitablaufs endlich ist. Besser wäre es, mit aller Kraft darüber nachzudenken, wie klimaneutrale Mobilität in Zukunft vorangebracht werden kann.“
Laut dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) lag die Anzahl von Euro 5-Diesel-Pkw im Fahrzeugbestand mit Stichtag 1. Oktober 2023 bei rund 4,327 Millionen Einheiten, Tendenz sinkend. Das sind 8,8 Prozent des gesamten Pkw-Bestands von rund 49,148 Millionen Pkw (Stand: 01.10.2023).