Durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) wurde das Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) umfassend neu geregelt. Zahlreiche Bestimmungen sind zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Eine zentrale Neuerung ist die Einführung eines Gesellschaftsregisters für die GbR. In dem Merkblatt des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, welches auf www.kfz-bw.de/monatsdienst heruntergeladen werden kann, wird auf zentrale Punkte im Zusammenhang mit der Einführung des neuen Gesellschaftsregisters eingegangen. Vom Grundsatz her ist die Eintragung freiwillig. Allerdings besteht in einigen praxisrelevanten Fällen de facto eine Eintragungspflicht. Diese Fälle werden im Merkblatt näher erläutert.