Durch Verschleppung und Verdunstung ergibt sich bei jeder Fahrzeugwäsche ein Wasserverlust. Da dies bei der Berechnung der Abwassergebühren nicht berücksichtigt wird, kann ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Gemeinde gestellt werden. Wird der Antrag bewilligt (ggf. unter Abzug einer Bagatellgrenze) führt die zu einer Erstattung. Der Antrag muss jedes Jahr erneut gestellt werden. Damit wird man nicht reich, aber zumindest ein paar hundert Euro können je nach Anzahl der Wäschen herausgeholt werden. Unser Ausschussvorsitzender Frank Schumacher hat dankenswerterweise sein Muster zur Verfügung gestellt. Dieses kann unter www.kfz-bw.de/monatsdienst heruntergeladen werden.