Rat und EU-Parlament haben sich in den Trilogverhandlungen vorläufig zur Überarbeitung der EU-Richtlinien zur Luftreinhaltung geeinigt. Im Ergebnis bleibt es dabei, dass die von der EU-Kommission im Richtlinienentwurf vorgeschlagenen Grenzwerte bis 2030 erreicht werden müssen. Das Parlament konnte sich mit seiner Forderung, darüber hinaus die sehr strengen WHO-Leitlinien bis 2035 verbindlich vorzuschreiben, nicht durchsetzen.
Stattdessen gibt es im Kompromiss nun einen Flexibilisierungsmechanismus. Die Mitgliedstaaten können unter Darlegung bestimmter Gründe beantragen, die Grenzwerte erst bis 2035 oder sogar 2040 erreichen zu müssen.
Allerdings ist bereits bis 2030 und danach im Fünf-Jahres-Takt vorgesehen, dass die EU-Kommission die Wirksamkeit der neuen Regelungen überprüft. Gegebenenfalls folgt dann ein Novellierungsvorschlag.
Rat und Parlament müssen den Kompromiss noch formal bestätigen.