Wiederholt wurden und werden wir sowie die Kolleginnen und Kollegen in den Kfz-Innungen und Betrieben auf Fake News angesprochen, die im Internet und in den sozialen Netzwerken kursieren.
Die Aussage, es drohe ein EU-Beschluss, mit dem ein Reparaturverbot für Fahrzeuge älter als 15 Jahre eingeführt werden soll, ist falsch.
Die im Netz kursierenden Aussagen beziehen sich offensichtlich auf den Vorschlag der EU-Kommission für eine Regelung zur Entsorgung von Altfahrzeugen. Diese steht erst nach der Europawahl wieder auf der Brüsseler Agenda.
Dabei geht es zum einen darum, dass neu gebaute Fahrzeuge besser verwertbar werden. Hierbei nimmt die Kommission die Hersteller in die Pflicht, Autos so zu bauen, dass sie besser entsorgbar bzw. Teile wiederverwertbar sind. Zum anderen sollen Altfahrzeuge nicht mehr einfach ins Ausland verschifft werden können. Stattdessen sollen diese Fahrzeuge fachgerecht in der EU entsorgt werden.
Außerdem sollen Altfahrzeuge danach definiert werden, ob sie noch verkehrstauglich sind, sprich eine gültige HU haben. Das hat aber nichts mit einem „Reparaturverbot“ zu tun. Ganz im Gegenteil: Das ist eher ein Aufruf zur Reparatur älterer Fahrzeuge, um diese weiter verkehrssicher betreiben zu können. Darüber entscheidet nach wie vor allein der Halter/die Halterin des Fahrzeugs.