Die federführenden EP-Ausschüsse für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) sowie Bürgerrechte, Justiz und Inneres (LIBE) haben die vorläufige Einigung über den Vorschlag für ein KI-Gesetz angenommen.
Bis zum Schluss stand die politische Trilogeinigung auf wackeligen Beinen: Frankreich, Deutschland und Italien forderten im Vergleich zum Europäischen Parlament ein milderes Regulierungssystem für Generative KI-Modelle wie GPT-4 von Open AI und wollten dieses auf Verhaltenskodizes beschränken. Hintergrund sind die vielversprechenden KI-Startups Aleph Alpha in Deutschland und Mistral in Frankreich, die um ihren Wettbewerbsvorteil gegenüber amerikanischen KI-Unternehmen fürchten. Für das Parlament stand jedoch fest, dass es inakzeptabel sei, die leistungsstärksten Arten der künstlichen Intelligenz aus der Verordnung herauszunehmen und gleichzeitig die gesamte Regulierungslast kleineren Akteuren zu überlassen. Dies ist aus unserer Sicht ein herber Schlag für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen.
Die EU-Länder haben allerdings noch Spielraum, Einfluss auf die Umsetzung des KI-Gesetzes zu nehmen, da die Kommission rund 20 Sekundärrechtsakte erlassen muss. Außerdem soll das „AI Office”, zuständig für die regulatorische Aufsicht über allgemeine KI-Modelle (v.a. solche mit „systemischen Risiken”) mit nationalen Experten und Expertinnen ausgestattet werden.
EP-Plenum und Rat müssen den Kompromiss noch formal annehmen.