Die neue Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) wurde im Bundesgesetzblatt vom 22. Februar 2024 veröffentlicht und ist am Folgetag, dem 23. Februar 2024 in Kraft getreten. Eine ausführliche Erläuterung des ZDK zu der neuen Pkw-EnVKV kann auf www.kfz-bw.de/monatsdienst heruntergeladen werden.
Folgende Übergangsvorschriften sind zu beachten:
• Für den Hinweis mit spezifischen Verbrauchs- und Emissionsangaben (Pkw-Label), der direkt an dem ausgestellten Pkw angebracht wird bzw. dessen Inhalte bei Fernabsatzgeschäften (z. B. in einem Online-Fahrzeugkonfigurator) anzugeben sind gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Mai 2024,
• Für den Aushang mit Angaben über alle an einem Verkaufsort ausgestellten oder angebotenen Pkw-Modelle gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Mai 2024,
• Für den Leitfaden, der digital abrufbar ist, und einheitliche Angaben zu allen in Deutschland angebotenen Pkw-Modellen gibt gilt eine Übergangsfrist bis 14. Juli 2024,
• Bei Werbung im Internet und Werbeschriften muss unterschieden werden:
– Werbung im Internet, die bereits vor dem 23. Februar 2024 verwendet wurde, darf bis zum 1. Mai 2024 weiterverwendet werden, sofern sie den Anforderungen der bis zum 22. Februar 2024 geltenden Pkw-EnVKV entspricht.
– Neue Werbung im Internet und neue Werbeschriften (z.B. Printwerbung), d.h. die erstmals nach dem 22. Februar 2024 verwendet wird, muss den Anforderungen der neuen Pkw-EnVKV entsprechen.
– Werbeschriften, z. B. Printwerbung, und elektronische, magnetische oder optische Speichermedien können noch bis zum 1. August 2024 weiterverwendet werden, wenn sie bereits vor dem 23. Februar 2024 verwendet wurden.
Manche Händler haben bereits die Frage gestellt, wer ihnen die neuen Angaben zur Verfügung stellt. Die Hersteller haben den Händlern, denen sie neue Personenkraftwagen liefern, auf Anforderung unverzüglich und unentgeltlich die Angaben zu übermitteln, die erforderlich sind, um den Hinweis und den Aushang zu erstellen. Die Hersteller haben den Angaben die Information beizufügen, dass jede Abweichung in der Ausstattung, jedoch insbesondere ein Wechsel der Rad-Reifen-Kombination, zu einer Änderung der mitgeteilten Werte führen kann.
Laut Bundeswirtschaftsministerium hat die Deutsche Energieagentur (dena) auf ihrer Informationsplattform www.alternativ-mobil.info alle wichtigen Informationen zusammengetragen. Dort gibt es auf der Startseite auch ein Kontaktformular, um Fragen rund um die neue Verordnung stellen zu können. Zur Erstellung der neuen Hinweise und Aushänge stehen dort zwei Tools für die Erstellung des Pkw-Labels sowie des Aushangs bereit. Das Pkw-Label-Tool berechnet selbstständig die Energiekosten, die möglichen CO2-Kosten und die Kfz-Steuer für das neue Pkw-Label.