Im Monatsdienst 08/2023 hatten wir darüber berichtet, dass das Portal sv.net zum 28. Februar 2024 endgültig abgeschaltet wird und der elektronische Datenaustausch ab dem 1. März 2024 über das neue SV-Meldeportal erfolgt.
Nun ist der neue Sachstand: Da noch nicht alle potenziellen Nutzer beim neuen SV-Meldeportal registriert sind und um mögliche Schwierigkeiten bei der Abgabe von Beitragsnachweisen, Sofortmeldungen und A 1-Anträgen zu vermeiden, steht das Portal sv.net übergangsweise auch über den 29. Februar hinaus weiter (eingeschränkt) zur Verfügung.
Da den Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) in den letzten Tagen vermehrt Anfragen zu dem Thema erreicht haben, weisen wir noch einmal darauf hin, dass die Nutzung von sv.net bzw. des neuen SV-Meldeportals nicht obligatorisch, sondern freiwillig für die Arbeitgeber ist. Die Sozialversicherungsträger sind gemäß § 95 a SGB IV gesetzlich verpflichtet, eine solche Ausfüllhilfe zum elektronischen Datenaustausch von Meldungen, Beitragsnachweisen, Bescheinigungen und Anträgen zur Verfügung zu stellen.
Die Umstellung von sv.net auf das neue SV-Meldeportal betrifft also insbesondere die Betriebe, die bislang schon sv.net nutzen.