Der Hauptgeschäftsführer der Unternehmer Baden-Württemberg (UBW), Oliver Barta, äußert sich deutlich zur aktuellen Debatte über das Streikrecht bzw. über Regeln für Arbeitskämpfe:
„Wir beobachten mit großer Sorge die Eskalation von Arbeitskämpfen im Bereich des öffentlichen Verkehrs, ob bei der Bahn, im Flugverkehr oder im ÖPNV, mit ihren gravierenden Folgen für Bürger und Betriebe. Eine grundsätzliche Einschränkung des Streikrechts wäre für uns hier sicherlich ein zu weitreichender Eingriff in die Tarifautonomie. Doch ohne gesetzgeberisches Handeln droht die Akzeptanz für ein System, das die Verantwortung für die Gestaltung der Arbeitsbedingungen in die Hände der Tarifparteien legt, ebenfalls ausgehöhlt zu werden.
Wir fordern daher Leitplanken für Arbeitskämpfe subsidiär dort, wo die Tarifparteien solche Regeln nicht selbst getroffen haben, und insbesondere für den Bereich der Daseinsvorsorge. Konkret benötigen wir angemessene Ankündigungsfristen von Arbeitskampfmaßnahmen, um auch den betroffenen Kunden die Möglichkeit zu geben, sich darauf einzustellen. Zudem sind verbindliche Schlichtungsregeln notwendig, die etwa vor der Eskalation zu einem unbefristeten Arbeitskampf greifen.
Wir halten auch gesetzliche Leitlinien für die Rechtsprechung für erforderlich. Wer heute im Zuge des einstweiligen Rechtsschutzes vom Gericht überprüfen lässt, ob ein Streik angemessen oder rechtmäßig ist, bekommt regelmäßig kein Recht. Denn den Gerichten ist die Anforderung, dass der Streik „offensichtlich“ rechtswidrig sein muss, in der Regel eine zu hohe Hürde, um einen Streik zu untersagen. Wenn der Kläger in einem späteren Verfahren doch noch Recht bekommen sollte und festgestellt wird, dass die Arbeitskampfmaßnahmen rechtswidrig waren, sind der Streik und seine Folgen längst vorüber. Der Schaden aber bleibt. Das Instrument des einstweiligen Rechtsschutzes bleibt hier daher ohne konkrete Regeln ein stumpfes Schwert.“