Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat uns eine Information der Generaldirektion Mobilität und Verkehr der Europäischen Kommission, gerichtet an die Mitglieder des Ausschusses für Straßenverkehr zur Kenntnis überlassen. Thematisiert werden bevorstehende Umrüstfristen für Fahrtenschreiber und die Empfehlung, die regelmäßige Überprüfung der Fahrtenschreiber so zu planen, dass der Austausch der Fahrtenschreiber möglichst im Rahmen dieser Überprüfungen erfolgt.
Folgende Punkte aus dieser beiliegenden Information möchten wir besonders aufgreifen:
1.
Mit der Verordnung (EU) 2020/1054 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2020 wurde die Pflicht eingeführt, dass gewerblich genutzte Fahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat ihrer Zulassung betrieben werden, mit der neuesten Version des Fahrtenschreibers, dem intelligenten Fahrtenschreiber GEN2 V2, nach einem festgelegten Zeitschema nachzurüsten sind.
2.
Für Fahrzeuge, die aktuell noch mit einem analogen oder einem nicht intelligenten digitalen Fahrtenschreiber ausgerüstet sind und deren Einsatz grenzüberschreitend in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat der Zulassung erfolgt, muss die Nachrüstung bis zum 31. Dezember 2024 erfolgen. Bei Fahrzeugen, die aktuell mit dem Fahrtenschreiber der zweiten Generation Version 1 (GEN2 V1) ausgerüstet sind und deren Einsatz grenzüberschreitend in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat der Zulassung erfolgt, muss die Nachrüstung mit dem intelligenten Fahrtenschreiber GEN2 V2 bis zum 18. August 2025 erfolgen.
3.
Da die Lieferung intelligenter Fahrtenschreiber GEN2 V2 laut den Herstellern von Fahrtenschreibern und Vertretern der Verkehrsunternehmen nicht mehr problematisch ist, sind die zugelassenen Einbaubetriebe und Werkstätten auf die kommenden verpflichtenden Fristabläufe für die Umrüstung hinzuweisen und anzuweisen, die regelmäßige Überprüfung der Fahrtenschreiber idealerweise so zu planen, dass der Austausch des Fahrtenschreibers in den entsprechenden Fahrzeugen im Rahmen der Überprüfung erfolgt.
Die Information des BMDV kann auf www.kfz-bw.de/monatsdienst heruntergeladen werden.