Die neue Abgasnorm Euro 7 ist final beschlossen. Der EU-Rat hat am 12. April 2024 die Euro-7-Verordnung angenommen, in der Vorschriften über Emissionsgrenzwerte für Straßenfahrzeuge und die Haltbarkeit von Batterien festgelegt sind. E-Fuels finden keine Berücksichtigung.
Zwar muss die Verordnung noch unterzeichnet und durch Veröffentlichung im Gesetzesblatt in Kraft treten, doch ist dies reine Formsache. Gültig wird die neue Norm für Autos und Vans, die erstmals eine Typgenehmigung erhalten, erst 30 Monate nach Veröffentlichung im Gesetzesblatt. Dies dürfte dann also voraussichtlich frühestens gegen Ende 2026 der Fall sein. Fahrzeuge, die bereits über eine Typgenehmigung verfügen oder bei der Neuauflage eine bereits existente Typgenehmigung nutzen, müssen dann zwölf Monate später auf Euro 7 umgestellt werden. Bei Bussen, Lkw und Anhängern ist für die Euro 7-Umstellung eine Frist von vier Jahren für neue Typgenehmigungen und fünf Jahre für bereits bestehenden Typgenehmigungen vorgesehen.
Die neue Regelung, die im Grunde die heute gültige Euro-6-Norm weiterführt, bringt einige interessante Änderungen mit sich. Für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor gelten weiterhin die bekannten Euro-6-Grenzwerte für Kohlenmonoxid, Stickoxide und Feinstaubpartikel. Auch die Testbedingungen, beispielsweise für den Kaltstart, bleiben unverändert. Allerdings werden Feinstaubpartikel in der neuen Norm nun auch ab einer Größe von 10 Nanometern gezählt. Die bisherige Grenze lag bei 23 Nanometern.
Neue Anforderungen werden in der Euro-7-Norm beispielsweise beim Abrieb von Reifen und Bremsen definiert. Für E-Autos gelten dabei sogar strengere Grenzwerte als für Autos mit Verbrennungsmotor oder Hybridfahrzeuge. Vorgaben gibt es in Zukunft auch bei Dauerhaltbarkeitsanforderungen. Dies umfasst die Einhaltung der Kraftstoffverbrauchsangaben Emissionsgrenzwerte oder die Lebensdauer von Traktionsbatterien, die in Elektro- und Hybridfahrzeugen eingesetzt werden. Nach fünf Jahren oder 100.000 gefahrenen Kilometern müssen die Akkus noch 80 Prozent der ursprünglichen Leistung besitzen. Nach acht Jahren oder 160.000 Kilometern sollen es mindestens 72 Prozent sein.
Insgesamt bleibt die befürchtete Verschärfung der Regelungen in der Euro-7-Norm, wie es z.B. die deutsche Regierung durchsetzen wollte, aus. Doch werden steigende Herstellungskosten pro Fahrzeug bereits durch die OEM signalisiert. Es wird ein Onboard-Monitoring-System (OBM) vorgeschrieben, das in der Lage sein soll, Emissionsüberschreitungen zu erkennen. Stickoxide (NOₓ) sind über einen Sensor zu messen, Partikel (PM) dürfen über ein mathematisches Modell ermittelt werden. Zusätzlich sind alle Pkw sind mit einem On-Board Fuel Consumption Monitoring System (OBFCM) auszustatten, das den realen Verbrauch speichert. Somit entfällt die bisherige Ausnahmeregelung für reine Elektrofahrzeuge sowie gasbetriebene Fahrzeuge (CNG, LPG).
Weitere kostentreibende Maßnahmen bilden z.B. die Sicherstellung, dass Kilometerzähler, Einspritzsysteme, Antriebsbatterien, Emissionsminderungssysteme oder Steuergeräte nicht manipuliert werden können. Details und Ausführungsvorschriften sind hierzu aber noch festzulegen.