Sobald die Novelle der 10. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) sowie das daran gekoppelte Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet worden sind, können die neuen Dieselsorten an Tankstellen auch an Endverbraucher verkauft werden. Dies wird voraussichtlich im Mai der Fall sein.
Wie bei der seinerzeitigen Einführung von E10 ist besonders unter Privatkunden der Kenntnisstand über die neuen Kraftstoffe gering. Verbände der Kraftstoff- und Automobilindustrie haben daher die Online-Plattform „kraftstoffe.info“ als Informationsportal rund um innovative Kraftstoffe gestartet, um die wichtigsten Fragen zu beantworten. Die Verbraucher am meisten interessieren dürfte, ob das jeweilige Fahrzeug mit den neuen Dieselsorten betankt werden darf.
Die erste Informationsquelle dafür ist die Innenseite des Fahrzeug-Tankdeckels. Hat sie einen B10- und/oder XTL-Aufkleber, ist das Fahrzeug auf jeden Fall vom Hersteller für den Kraftstoff freigegeben. Ist kein solcher Aufkleber vorhanden, ist eine zweite Informationsquelle die zentrale DAT (Deutsche Automobil Treuhand)-Freigabeliste, die mit Hilfe des VDA und des VDIK erstellt worden ist. Sie ist über kraftstoffe.info verlinkt, aber auch direkt erreichbar über b10-xtl-liste.pdf (dat.de).
Die Freigabeliste ist nicht abschließend und wird fortlaufend aktualisiert. So enthält sie beispielsweise bisher keine Angaben zu BMW-Fahrzeugen, obwohl der Hersteller bereits bezüglich B10 erklärt hat, alle aktuellen Diesel-Baukastenmotoren sowie die Modellüberarbeitung der Vorgängergeneration seien dafür zugelassen. Für XTL und damit HVO seien praktisch alle Diesel, einschließlich der 2011 gestarteten BMW 1er Baureihe (F20), zugelassen und generell wird die Verwendung in allen BMW-Dieselmodellen als unkritisch bewertet.