Die Ampel hat sich auf ein neues Klimaschutzgesetz geeinigt. Sie nimmt Abschied von Sektorenzielen, dafür zählt die Gesamtbilanz beim CO2-Ausstoß. Die sogenannten Sektorziele, umfassend die Bereiche wie Verkehr, Energie und Landwirtschaft sollten ursprünglich jährliche, verbindliche Einsparungsziele für CO₂-Emissionen haben. Wenn nun ein Bereich die Klimaziele verfehlt, kann ein anderer ausgleichen.
UBW-Hauptgeschäftsführer Oliver Barta bezeichnet die derzeit geltenden kleinteiligen Sektorenziele als kontraproduktiv und wettbewerbsschädigend. Die Ankündigung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann, nach der Einigung der Ampel-Koalition im Bund nun auch über eine Reform der Sektorenziele im baden-württembergischen Klimaschutzgesetz diskutieren zu wollen, begrüßt die baden-württembergische Wirtschaft. Ein sektorübergreifender Ansatz bei der CO2-Minderung gibt den Akteuren mehr Flexibilität, die Einsparpotenziale dort zu realisieren, wo dies am effizientesten möglich ist.
Darüber hinaus wird immer deutlicher, dass die Festlegung von verbindlichen Klimaschutzzielen auf Landesebene einen widersinnigen und standortschädlichen Ansatz darstellen. Es ist bereits extrem schwierig, globale Treibhausgas-Minderungsziele auf die EU und auf die EU-Mitgliedstaaten zu verteilen. Eine noch kleinteiligere Betrachtung ist nicht praktikabel und führt zu einer Benachteiligung der Wirtschaft im Südwesten. Die angekündigte Aggregierung der Jahresemissionsgesamtmengen für alle Sektoren und eine mehrjährige und zukunftsgewandte Betrachtung zur Verminderung der Treibhausgasemissionen sorgt letztendlich für mehr Effizienz beim Klimaschutz und für mehr Planungssicherheit bei Investoren und den Unternehmen. Die Klimaziele werden auf Basis dieser neuen Vorgaben in Zukunft nach volkswirtschaftlicher Effizienz und nicht nach ideologisch gesetzten Sektorzielen erreicht.
Mit Blick auf die Ampel-Beschlüsse appelliert auch der ZDK an die Koalition, den Hochlauf der Elektromobilität verlässlich und zukunftssicher auszugestalten: „Es ist gut, dass das neue Klimaschutzgesetz erlaubt, von der verengten Sektorbetrachtung wegzukommen“, so ZDK-Präsident Joswig. „Dennoch muss die Elektromobilität im Fokus der Politik bleiben. Die extremen Einbrüche bei den Zulassungszahlen von E-Fahrzeugen im ersten Quartal 2024 sind verheerend, da wir statt 30 Prozent Minus eher 30 Prozent Plus gegenüber den Vorjahreswerten brauchen, wenn das Ziel von 15 Millionen BEV bis 2030 noch erreichbar sein soll.“
Deswegen sollten die Förderinstrumente umfassend bewertet und überprüft werden. Die Einnahmen durch die CO2-Bepreisung im Verkehrssektor übersteigen um ein Vielfaches die hierfür erforderlichen Finanzmittel. „Schon deswegen verbietet sich jede Diskussion um die weitere Verteuerung von Verbrennern“, so Joswig. „Wer Verbrennermobilität verteuert, hilft der Elektromobilität nicht, sondern frustriert die Menschen und erhöht nur die Haltedauer der Fahrzeuge im Bestand.“
Ebenso dürfe der Ausbau der Ladeinfrastruktur sowie der erneuerbaren Energien nicht ins Stocken geraten. Bidirektionales Laden von E-Fahrzeugen in Kombination mit Solaranlagen und, falls erforderlich, mit einer Wallbox müsse wieder fester Bestand der Förderpolitik werden. „Noch zögern zu viele Kundinnen und Kunden beim Wechsel zur E-Mobilität aus Kostengründen und aus Unsicherheit über die Strompreisentwicklung“, so Joswig weiter.
Im jüngsten Bericht des Expertenrats für Klimafragen wurde erstmalig gegenüber dem Vorjahr der stärkste Rückgang der Emission um rund 10 % von 750 auf 674 Megatonnen CO2-Äquivalent festgestellt. Seit 1990 ist dies der stärkste prozentuale Rückgang innerhalb eines Jahres. Somit wurde das implizite Ziel für die Gesamtemissionen erreicht. „Von diesem Erfolgskurs darf sich die Bundesregierung nicht abbringen lassen und muss im Verkehrsbereich intelligente Förderungen unter den richtigen Rahmenbedingen schaffen, damit auch der Verkehrssektor 2025 seinen Beitrag zur Zielerreichung leistet“, so Joswig abschließend.