Der unpfändbare Betrag des monatlichen Arbeitseinkommens eines Schuldners ohne Unterhaltsverpflichtung beträgt ab dem 1. Juli 2024 1.491,75 Euro (bisher 1.402,28 Euro). Gewährt der Schuldner aufgrund gesetzlicher Pflichten Unterhalt, erhöht sich dieser Betrag um monatlich 560,90 Euro (bisher 527,76 Euro) für die erste Person und um monatlich jeweils weitere 312,78 Euro (bisher 294,02 Euro) für die zweite bis fünfte Person.
Diese neuen Pfändungsfreigrenzen gelten ab 1. Juli 2024 für alle zu diesem Zeitpunkt laufenden und künftigen Pfändungen.