Ab dem 1. Januar 2025 kommt die elektronische Rechnung (E-Rechnung). Über diese schrittweise eingeführte Verpflichtung innerhalb des Wachstumschancengesetzes haben wir bereits im Monatsdienst April 2024 berichtet.
Das ist für viele Handwerksbetriebe und auch Kfz-Unternehmen keine Routine. Denn: PDF-Rechnungen gelten nicht als E-Rechnungen! E-Rechnungen müssen in einem strukturierten, elektronischen Format erstellt sein, die eine automatisierte elektronische Verarbeitung ermöglichen (Beispiel: sog. X-Rechnungen oder ZUGFeRD-Rechnungen).
1. Seminar exklusiv für Innungsmitglieder am 11. Juli 2024
Es ist uns gelungen, die Expertin Karin Sterz von der DATEV eG für ein Seminar nur für Kfz-Betriebe zu gewinnen. Am Donnerstag, 11. Juli 2024 von 10.00 – 11.30 Uhr bieten wir exklusiv für Innungsmitglieder ein kostenloses Online-Seminar zum Thema E-Rechnung an. Bitte merken Sie sich diesen Termin vor. Die offizielle Einladung werden wir nach den Pfingstferien versenden.
2. ZDH-Unternehmensumfrage zur Verbreitung der E-Rechnung in den Betrieben
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat eine Unternehmens-Umfrage bei den Universitäten Nürnberg-Erlangen und Potsdam beauftragt, um weitere Informationen aus dem Handwerk zu gewinnen. Damit dem ZDH auch aus dem Kfz-Gewerbe eine möglichst breite Datenbasis über die Verbreitung der E-Rechnung und über das Bestehen etwaiger Problemfelder vorliegt, wäre die Teilnahme möglichst vieler Kfz-Betriebe an der Umfrage über folgenden Link sehr zu begrüßen:
https://www.soscisurvey.de/eRechnung/?r=z
3. ZDH-Praxishilfe zum Umgang und Einführung der E-Rechnung
An dieser Stelle sei auch noch einmal an die ZDH-Praxishilfe „Elektronische Rechnungen“ erinnert. Diese Praxishilfe soll die Betriebe bei der Umstellung auf E-Rechnungen unterstützen. Dabei soll sie die gesetzlichen Grundlagen der Umstellung auf E-Rechnungen aufzeigen, auf die Vorteile der E-Rechnung näher eingehen und notwendige (ggf. gemeinsam mit dem Steuerberater zu gehende) Prozessschritte bei deren Einführung (z.B. passende E-Rechnungssoftware) erläutern. Die ZDH-Praxishilfe kann auf www.kfz-bw.de/monatsdienst heruntergeladen werden.
4. Fazit
Alle Kfz-Unternehmen sollten zügig damit beginnen, sich auf die Verpflichtung zur Nutzung von E-Rechnungen vorzubereiten. Unsere Verbandsorganisation bietet als ersten Schritt das Online-Seminar an. Welche Schritte eingeleitet werden müssen, erklärt auch die ZDH-Praxishilfe „Elektronische Rechnungen“. Informationen anbieten können außerdem Steuerberater oder passender Softwareanbieter für E-Rechnungen. Dem Vernehmen nach plant auch die Finanzverwaltung eine frei zugängliche Software zu veröffentlichen, mit der E-Rechnungen zumindest ausgelesen werden können.